PayLife, Paybox & Co.: Gericht kippt Klauseln

Ein Home Depot-Kassensystem mit einem PayPal-Kartenlesegerät und Hinweisschildern.
Erfolgreiche Klagen gegen gesetzwidrige Klauseln bei Kreditkarten und Handyzahlen.

Der Verein für Konsumenteninformation kippte nach Verbandsklagen neuerlich zahlreiche gesetzwidrige Klauseln bei Kreditkarten und Handy-Zahlsystemen. In den vergangenen Tagen gaben gleich drei Urteile – die allerdings noch nicht rechtskräftig sind – den Konsumentenschützern recht. So darf etwa der Kreditkartenanbieter Diners Club Fremdwährungen künftig nicht zum Wechselkurs umrechnen, der auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht wird. Außerdem sind Mahnspesen, die unabhängig vom Verschulden des Kunden an einem offenen Rechnungsbetrag kassiert werden können, gesetzeswidrig.

Beim Handybezahlsystem Paybox wurde durch das Gerichtsurteil eine Vertragsänderung unwirksam, die ohne die explizite Zustimmung der Kunden von Paybox umgesetzt wurde. Konkret hatte das Unternehmen die Veränderung per SMS angekündigt, widersprach der Kunde nicht, galt die Änderung als akzeptiert. Paybox muss nun mit den Kunden neue Verträge abschließen.

Beim Zahlkartenanbieter PayLife wiederum hielt das Gericht die Frist von 42 Tagen für eine Reklamation nach Durchführung von Transaktionen für zu kurz. Auch die Verjährung von Ansprüchen des Karteninhabers bereits nach einem Jahr ist gesetzeswidrig.

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