OGH stoppt Provisions-Trick von Blue Vest

Gesetz sieht vor, dass Makler auf Teil ihrer Provision verzichten müssen, wenn Lebensversicherung innerhalb der ersten fünf Jahre gekündigt wird.
Versicherungsmakler: "Gratisseminar" sollte Provisionen für fünf Jahre absichern.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Umgehungsgeschäft des Versicherungsmaklers Blue Vest, inzwischen Status Finanzservice GmbH, gestoppt. Blue Vest hatte Kunden Seminare im Wert von bis zu 3.990 Euro kostenlos angeboten - falls Sie eine parallel abgeschlossen Lebensversicherung zumindest fünf Jahre behielten.

Das Gesetz sieht aber vor, dass Makler auf einen Teil ihrer Provision verzichten müssen, wenn eine Lebensversicherung innerhalb der ersten fünf Jahre gekündigt wird. Der Rückkaufwert für den Versicherten steigt entsprechend. Das Angebot mit dem Seminar, das nur bezahlt werden musste, wenn die Lebensversicherung kürzer als fünf Jahre behalten wurde, diene nur dazu, dass dem Vermittler für die ersten fünf Jahre der Provisionsanspruch gesichert wird, urteilte der OGH laut Aussendung der Arbeiterkammer Oberösterreich vom Montag. Die AK hatte eine Verbandsklage gegen diese Vorgangsweise beauftragt.

Die Linzer Blue Vest hatte schon 2012 vor Gericht verloren, als das Unternehmen versuchte, Kunden, die ihre Polizze vorzeitig gekündigt hatten, auf Zahlung der gesamten Provision zu klagen. Damals urteilte das OLG Linz in zweiter Instanz, dass der Makler die Kunden nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht informiert hatte.

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