OGH erklärt die AGB einer Kreditkartenfirma für gesetzeswidrig

Settling the bill with just a swipe
Höchstgericht sieht Gesetzesverstöße bei Klauseln zur Meldepflicht bei Verlust, Ersatzkarten und Zinsen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat drei Verstöße in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartenfirma Card Complete festgestellt. Dabei geht es um Meldepflichten bei Kartenverlust und Diebstahl, Gebühren nach dem Sperren einer verlorenen Karten und Zinsen bei Kontoüberziehung. Der OGH wurde nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) aktiv.

Wer seine Karte verlor, musste dies nicht nur Card Complete mitteilen, sondern auch eine Anzeige bei der örtlichen Behörde aufgeben. Für den Karteninhaber waren die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der behördlichen Anzeige unklar. Auch konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen beiden Meldepflichten festgestellt werden, kritisiert der OGH laut VKI.

Bei Verlust der eigenen Karte mussten sieben Euro gezahlt werden, selbst in Fällen, wo Card Complete gesetzlich dazu verpflichtet wäre, unentgeltlich eine neue Karte auszustellen. Konkret: Wenn nach dem Sperren einer verlorenen Karte eine Ersatzkarte ausgestellt wird, darf laut Gesetz (Zahlungsdienstegesetz) kein Entgelt verlangt werden.

Für das Überziehen des Kontos hat Card Complete 14 Prozent Sollzinsen verrechnet. Diese Gebühren waren jedoch nicht sofort fällig, sondern wurden quartalsweise kapitalisiert. Sie wurden zur eigentlichen Schuld addiert und nach einem Vierteljahr im Zuge der Kreditkartenabrechnung fällig. Dabei entstanden Zinseszinsen. Der Sollzinssatz von 14 Prozent war somit nicht mehr korrekt. Durch diese Klausel wurde dem Kunden die tatsächliche Überschreitungsgebühr verschleiert.

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