OGH bestätigte Schuldspruch gegen Tilo Berlin

Der angeklagte ehemalige Hypo-Manager Tilo Berlin Mitte November 2013 vor Prozessbeginn im Landesgericht Klagenfurt.
Berlin war am 30. Juni vergangenen Jahres von einem Schöffensenat wegen Untreue schuldig gesprochen worden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch gegen den ehemaligen Hypo-Vorstand Tilo Berlin wegen der Zahlung einer sogenannten Sonderdividende zu Lasten der damaligen Hypo Alpe-Adria-Bank bestätigt. Berlin war am 30. Juni vergangenen Jahres von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer wegen Untreue schuldig gesprochen worden.

Zweiter Rechtsgang

Es hatte sich dabei bereits um den zweiten Rechtsgang in diesem Verfahren gehandelt. Berlin war im Prozess um mit Rückkaufgarantien ausgestattete Vorzugsaktien verurteilt worden, diesen Schuldspruch hatte der OGH bestätigt, bezüglich der Zahlung einer Sonderdividende hob er das Urteil allerdings auf. Auch im zweiten Durchgang gab es einen Schuldspruch, den Berlin wiederum beim Höchstgericht bekämpfte, diesmal allerdings vergeblich.

Über die Strafe gegen den ehemaligen Hypo-Chef wird erst entschieden. Das Erstgericht verhängte eine achtmonatige Haftstrafe, zwei davon unbedingt. Die Berufung wurde vom OGH nicht behandelt, darüber muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden. Für den Schuldspruch bezüglich der Vorzugsaktien erhielt Berlin 14 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Noch nicht rechtskräftig ist eine Verurteilung vom August vergangenen Jahres. Damals erhielt Berlin im Hypo-Prozess "Fairness Opinion" drei Jahre und zehn Monate Haft.

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