Zahlschein: Auch "3" darf keine Gebühren verlangen

So wie alle anderen Unternehmen - der KURIER berichtete in den vergangenen Wochen mehrmals - muss sich auch der Mobilfunker "3" ( Hutchison) an das Zahlungsdienstegesetz halten und darf keine Zahlscheinentgelte verlangen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt und damit dem Verein für Konsumenteninformation recht gegeben, der zuvor schon T-Mobile und A1 erfolgreich auf Unterlassung entsprechender Klauseln in ihren AGB geklagt hatte.
Der VKI bietet unter www.verbraucherrecht.at noch bis Ende September 2014 eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung von Zahlscheinentgelten an. Gesammelt werden Forderungen gegen Unternehmen unterschiedlichster Branchen, die dann aufgefordert werden, zu Unrecht kassierte Zahlscheinentgelte zurückzuerstatten. Knapp 4.000 Betroffene hätten sich bisher zur Teilnahme angemeldet, teilte der VKI am Freitag mit.
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