Österreich muss mehr Apotheken zulassen
Die in Österreich bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen Kriterien sind nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar": Mit diesen Worten hat der EU-Gerichtshof (EuGH) die hier gängige Praxis verurteilt.
Konkret geht es um die Regelung, wonach ein Bedarf für eine neue Apotheke dann nicht besteht, wenn sich wegen der neuen Apotheke die Zahl der Personen verringern und weniger als 5500 betragen würde, die von einer der umliegenden bestehenden Apotheken zu versorgen sind. Der EuGH erklärt dazu, dass die Niederlassungsfreiheit dieser Regelung entgegensteht.
Anlassfall Pinsdorf
Anlassfall war eine Klage einer Österreicherin, die im oberösterreichischen Pinsdorf eine öffentliche Apotheke errichten wollte. Dieses Ansuchen war mit der Begründung abgelehnt worden, dass im Gebiet dieser Gemeinde kein Bedarf bestehe. Einem Gutachten der österreichischen Apothekerkammer zufolge hätte die Errichtung einer Apotheke in Pinsdorf bewirkt, dass das Versorgungspotenzial der benachbarten Apotheke in der Gemeinde Altmünster deutlich unter 5500 Personen zu liegen komme. Das Verwaltungsgericht ersuchte daraufhin den Gerichtshof, ob die Niederlassungsfreiheit einer nationalen Regelung hier entgegensteht.
Der EuGH erklärte ferner, dass bei der Anwendung des Kriteriums der Zahlen der weiterhin zu versorgenden Personen die Gefahr bestehe, dass in Österreich für bestimmte Personen - vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - kein gleicher und angemessener Zugang zu Apothekendienstleistungen sichergestellt sei.
Apotheker: Regelung muss bleiben
Die heimischen Apotheker sehen ihren Gebietsschutz durch das EuGH-Urteil dennoch nicht gefährdet. Die Bedarfsregelung, die dem EU-Gericht zu starr ist, müsse weiter fortbestehen. Dies sei für die flächendeckende Medikamentenversorgung der Österreicher erforderlich: Andernfalls würden vermehrt Apotheken an attraktiven Standorten in Ballungszentren eröffnen - zum Nachteil der Menschen auf dem Land. Laut Apothekerkammer müssen nun lediglich "Details nachgeschärft" werden.
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