OeNB akzeptiert Prozess-Niederlage gegen Ex-Vizechef Duchatczek

Duchatczek bekam vor Gericht recht
Der einstige Vizechef bekommt rund 952.000 Euro, dazu kommen rund 54.200 Euro an Prozesskostenersatz und 9,2 Prozent Zinsen.

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) verzichtet auf eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 3. Juli, in dem das Handelsgericht Wien dem Ex-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek die von ihm eingeklagte Abfertigung, Urlaubsentschädigung sowie seine Bankpension zugesprochen hat. Das berichtet Der Standard am Mittwoch online.

Der OeNB-Generalrat unter dem Präsidenten Claus Raidl (ÖVP) und dessen Stellvertreter Max Kothbauer (SPÖ), deren Mandate am 31. August enden, habe das in einer außerordentlichen Sitzung am Dienstag entschieden, heißt es in dem Bericht.

Gemäß dem 30-seitigen Urteil vom 3. Juli bekommt der einstige Vizechef der OeNB die von ihm eingeklagten rund 952.000 Euro, dazu kommen rund 54.200 Euro an Prozesskostenersatz und 9,2 Prozent Zinsen (über dem Basiszinssatz). Allerdings habe Duchatczek seine Bankpension erst bis 2016 eingeklagt, inzwischen seien die Zahlungen für weitere rund eindreiviertel Jahre fällig, so der Bericht.

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