Neues Urteil: OGH schiebt Airbnb Riegel vor

Ein Wohnzimmer mit Holzboden, einem Sessel, einem Fernseher und einem Esstisch.
Wohnungseigentümer brauchen künftig Zustimmung von allen anderen Eigentümern des Wohnhauses.

Herber Rückschlag für Ferienwohnungsportale: Der Oberste Gerichtshof (OGH) schiebt dem Vermieten von Wohnungen über Portale wie Airbnb und Co. einen weiteren Riegel vor. Ist eine Eigentumswohnung nicht als Ferienapartment gewidmet, müssen alle anderen Hauseigentümer zustimmen, zitiert der Standard am Dienstag aus einem aktuellen OGH-Urteil. Grund sei die "unkontrollierte Anwesenheit von fremden Personen" im Wohnhaus.

Die Nutzung eines Eigentumsobjekts in einem Wohnhaus als Ferienapartment für Touristen könne als Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer und damit als genehmigungsbedürftige Widmungsänderung qualifiziert werden, so Rechtsanwalt Alexander Stolitzka in dem Bericht. Aktuell werden bei Airbnb knapp 3.000 private Unterkünfte und Zimmer angeboten.

Außergewöhnliche Airbnb-Angebote:

Ein rundes Baumhaus versteckt im dichten Grün des Waldes.

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Ein Schlafzimmer in einem geodätischen Kuppelhaus mit Bett und Nachttischen.

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Blick aus einem Zimmer mit Holzwänden auf eine hölzerne Terrasse und Bäume.

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Ein großes, steinernes Schloss mit mehreren Türmen und Fenstern.

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Ein Wohnzimmer im Landhausstil mit Kamin, roten Möbeln und dunkler Holzvertäfelung.

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Ein Schlafzimmer mit Himmelbett, roten Ledersesseln und einem alten Harmonium.

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Das schneeweiße, muschelförmige Casa Caracol mit Pool in Isla Mujeres, Mexiko.

Ein Schwimmbad mit türkisfarbenem Wasser und Liegestühlen unter Palmen.

Ein Badezimmer mit einem Spiegel, der mit Muscheln verziert ist, und einem Waschbecken in Form einer Muschel.

Eine kleine tropische Insel mit Palmen und weißem Sandstrand im türkisfarbenen Wasser.

Ein tropischer Strand führt zu einer kleinen Insel unter blauem Himmel.

Eine kleine Hütte steht am Strand, umgeben von Palmen und üppiger Vegetation.

Ein Schlafzimmer mit einem Autobody-Heck als Regal über dem Bett.

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Innenansicht eines Lofts mit freiliegenden Holzbalken und rustikalen Möbeln.

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Ein Schlafzimmer mit einem Bett, über dem das Heck eines türkisfarbenen DeSoto an der Wand montiert ist.

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Ein rotes und silbernes Flugzeug dient als ungewöhnliches Haus inmitten üppiger Vegetation.

Ein holzvertäfeltes Zimmer mit zwei Betten und kleinen Fenstern an der Seite.

Ein Badezimmer mit Holzakzenten, einer Dusche mit Vorhang und einem Fenster mit Blick auf die Natur.

Gesetzlicher Graubereich

Bei Mietwohnungen spielte sich das Anbieten seiner vier Wände über Airbnb und Co. schon bisher im Graubereich ab. Eine Mietwohnung darf zur Gänze nämlich nur mit Zustimmung des Vermieters untervermietet werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Kündigung. Eine teilweise Untervermietung ist zwar auch ohne das Okay des Vermieters möglich, aber nur dann, wenn die Wohnung mindestens zur Hälfte weiterhin selbst genutzt wird. Weiteres Problem: Durch die Untervermietung darf kein Gewinn gemacht werden.

Im Visier der Steuerfahnder

Über Webseiten wie Airbnb, 9flats oder Wimdu können Menschen Wohnräume tage- oder wochenweise vermieten - und sind damit auch ins Visier der Steuerfahnder geraten. Gleich in mehreren Städten hatten die Behörden ein kritisches Auge auf solche Angebote geworfen. In Deutschland fahndet Hamburg nach illegalen Untervermietungen und der New Yorker Staatsanwalt verdonnerte Airbnb zur Herausgabe der Daten von 15.000 Nutzern, um von gewerbsmäßigen Vermietern die gesetzliche Hotelsteuer einzutreiben. Auch den Hotels sind die neuen privaten Konkurrenten ein Dorn im Auge.

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