Neues Register gewährt Einblicke in Privatstiftungen

Computer hacker stealing information with laptop
Das wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz lässt Österreichs Industrielle, Reiche und Stiftungen um ihre Privatsphäre fürchten.

Das IT-System des Finanzministeriums war dem Ansturm nicht gewachsen. Anfang Mai brach das elektronische Unternehmensservice-Portal unter der Last der Meldungen zusammen. Die Unternehmen und Stiftungen überschwemmten das Ministerium mit den Meldeformularen für die Eintragung in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer .

Die Finanz wusste sich nicht mehr anders zu helfen, als die Meldefrist vom 1. Juni auf den 16. August zu verlängern. Dies wurde mit der „außerordentlich intensiven Nutzung“ und „längeren Reaktionszeiten des Systems“ begründet.

Sehr belastbar dürfte das System immer noch nicht sein. Die werte Kundschaft wird ersucht, trotz der „Verbesserung der Performance“, tunlichst nicht zwischen 10.30 und 14.30 Uhr einzumelden.

Registergesetz

Dass es ein Überlastungsproblem geben könnte, war schon zu Jahresbeginn 2018 abzusehen, als das „wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“, kurz „WiEReG“ in Kraft trat. Der Kreis der Betroffenen ist sehr groß, das von der rot-schwarzen Regierung beschlossene Gesetz tangiert rund 356.000 sogenannte Rechtsträger. Den harten Kern, für den es keine Ausnahmeregelungen gibt, bilden 71.000 Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Trusts.

Noch eine kurze Schonfrist also. Die Unternehmen stöhnen derzeit ohnehin unter der aufwendigen Einführung der Datenschutz-Grundverordnung. Ab Mitte August gibt’s keinen Pardon. Wer nicht gemeldet hat, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Wer sich vorsätzlich drückt oder falsch meldet, dem drohen bis zu 200.000 Euro Strafe. Grobe Fahrlässigkeit kostet bis zu 100.000 Euro.

Das Register sorgt unter Österreichs Industriellen, Reichen und Stiftern für viel Unmut. Sie alle fürchten um ihre Privatsphäre, denn das Gesetz verlangt weitreichende Offenlegungen. „Wen verdammt hat es zu interessieren, wenn ich mein korrekt versteuertes Geld in eine Beteiligung investiere. Die Finanz weiß ohnehin jetzt schon Bescheid“, macht ein Unternehmer seinem Ärger Luft. Er will wie viele andere Betroffene lieber nicht namentlich zitiert werden.

Geldwäsche

Hinter dem Gesetz steht der Kampf der EU gegen Geldwäsche und Terrorismus. Das Register soll den Behörden helfen, kriminelle Geldströme aufzuspüren und die Hintermänner zu entlarven, die sich oft hinter Treuhändern und komplizierten, weit verzweigten Firmenkonstruktionen verbergen.

Die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer müssen präzise und aktuell sein. Als solche gelten Personen, die mehr als 25 Prozent oder genügend Stimmrechte an einem Unternehmen haben und die Kontrolle auf die Geschäftsführung ausüben.

„Das war eine politische Entscheidung in der EU. Mehr Transparenz, dafür wird die Privatsphäre geopfert. Man kann nicht alles transparent machen und gleichzeitig die Privatsphäre schützen“, sagt Erik Malle, Wirtschaftsprüfer bei der Consultatio.

Im Kampf gegen das Böse sei das Register „ein Puzzlestück, um mehr Transparenz zu schaffen“. Verhindern könne man Geldwäsche und Terrorismus damit nicht, „die wirklich schweren Burschen erwischt man nicht, sobald das Geld oder Investment außerhalb der EU liegen“. Denn mit der Transparenz oder Verfügbarkeit der Daten ist in den noch immer existierenden Offshore-Steueroasen Schluss.

Ein Sonderfall sind die Privatstiftungen. Hier müssen Stifter, Stiftungsvorstände und die Begünstigten als wirtschaftliche Eigentümer gemeldet werden. Eigentlich absurd, Stiftungen zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie keine Eigentümer haben. Ins Register muss auch die Stiftungs-Zusatzurkunde eingetragen werden, quasi das Testament des Stifters.

Privatstiftungen

„Die Zusatzurkunde geht die Öffentlichkeit nichts an. Es wird kein einziger Drogenhändler in Kolumbien beeindruckt sein, wenn ein Begünstigter in einer österreichischen Familienstiftung genannt wird“, ärgert sich der Anwalt und Stiftungsexperte Maximilian Eiselsberg. Dass Zusatzurkunde und Begünstigte bisher Privatsache waren, habe mit dem Schutz vor Erpressern und Entführern zu tun. Steuerlich seien Stiftungen längst lückenlos erfasst.

Selbst bereits verstorbene Stifter müssen gemeldet werden. „Wie ein toter Stifter zur Terrorfinanzierung beitragen kann, bleibt im ganzen Gesetz ein Rätsel“, ätzt Eiselsberg.

Österreich betreibe wieder „Gold Plating“, sei eifriger als die EU, kritisieren die Experten. Österreich habe zwar nicht viel Spielraum. Doch die hohen Strafen oder die neuen Vorschriften für die Stiftungen sind in der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU nicht vorgeschrieben, sondern nationale Fleißaufgabe.

Einblick in das Register haben alle Berufe, die bei ihren Kunden auf Geldwäsche achten müssen. Weshalb neben Banken, Anwälten und Steuerberatern etwa auch Unternehmensberater, Wettbüros, Versicherungsmakler und Betreiber von Spielautomaten reinschauen dürfen.

2020/21 kommt’s noch grimmiger. Mit der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie muss das Register überhaupt für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Dann kann jeder jeden ausspähen. Zwar muss die Abfrage berechtigt sein, aber das wird erst im Nachhinein kontrolliert. Da ist der Schaden schon passiert.

Treuhänder oder Stiftungen werden nicht selten vorgeschoben, um Vermögen innerhalb der Familie zu verstecken. Scheidungsfälle sind allerdings ausgeschlossen von der Einsicht. „Dann schaut meine Sekretärin halt versehentlich hinein und wir wissen alles über das Vermögen des Ehemannes. Bei teuren Scheidungen rechnet sich die Strafe von schlimmstenfalls 10.000 Euro allemal“, ätzt ein Anwalt.

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