Neues Gesetz: Turbo für Großprojekte in Österreich

Neues Gesetz: Turbo für Großprojekte in Österreich
Verfahren für die Entwicklung des Standortes sollen in Zukunft schneller über die Bühne gehen.

Der Veranstaltungsort hatte Symbolcharakter, das Wetter spielte allerdings nicht mit. Wolkenverhangen war die Aussicht am Montag vom Tower am Flughafen Wien bei der Präsentation des neuen Gesetzes zur Beschleunigung von Großverfahren.

Nach heftigen Protesten von allen Seiten hat die Regierung den Automatismus zurückgenommen und einen neuen Mechanismus aufgesetzt. Betroffen sind Projekte, für die ein UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) vorgeschrieben ist. Am Mittwoch ist der neue Entwurf im Ministerrat, das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten.

Maximal 18 Monate

Die Verfahren sollen in erster Instanz auf maximal 18 Monate verkürzt werden, erklärte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Derzeit würden Verfahren oft fünf bis zehn Jahre dauern. Ein Expertengremium im Wirtschaftsministerium wird die Anträge auf das öffentliche Interesse prüfen. Istdies der Fall, wird die Beschleunigung vorgeschlagen. Grundsätzlich gebe es bereits jetzt Fristen bis zu 12 Monaten bei den UVP-Verfahren, „aber es hält sich niemand daran“.

„Es geht nicht darum, dass jede Investitionsentscheidung positiv ausfällt. Es geht darum, schneller Klarheit zu bekommen“, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz. Und im positiven Fall könnten rascher zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

Umstrittener Entwurf

Werde Österreich nicht schneller, „werden große Investitionen woanders stattfinden. Wir brauchen große Leitbetriebe“. Kurz kündigte außerdem die Gründung einer Taskforce an, um den Wiener Flughafen als Drehkreuz zu fördern. Wenn Projekte derart lange dauern, müssten sie eigentlich umgeplant werden, erklärte Infrastrukturminister Norbert Hofer dazu.

Kurz verteidigte die Vorgangsweise der Regierung mit dem heftig umstrittenen Erstentwurf. Man müsse strategisch drei bis vier Schritte nach vorne machen, um dann einen oder zwei Schritte zurück zu gehen. Das Ergebnis sei trotzdem „ein gewaltiger Schritt nach vorne“.

Schnellere Verfahren: Umweltverträglichkeitsprüfungen für Großprojekte sollen künftig maximal 18 Monate dauern.

Zehn Verfahren

Schramböck schätzt, dass künftig zehn Verfahren im Jahr beschleunigt werden. „Wir greifen nicht in Rechte ein oder schaffen den Instanzenzug ab, die Verfahren werden nur schneller“, betonte sie.

Die unendliche Geschichte der dritten Start- und Landepiste am Flughafen war zwar ausschlaggebend für das Gesetz, doch für dieses Projekt gelten die neuen Regeln nicht mehr. Als Beispiel für beschleunigte Verfahren nannte Schramböck das 50 Jahre alte Elektrizitätsnetz in Villach. Die geplanten Großinvestitionen von Infineon erfordern eine Sanierung der Netzabstützung. Oder das geplante Speicherkraftwerk im Tiroler Kühtai, die Untertunnelung der Lobau und die S 36 bei Murau.

Das Gesetz kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Um jedoch „nachhaltiges Wirtschaften“ als Staatsziel in die Verfassung zu schreiben, braucht die Regierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

Die Umweltorganisationen kritisieren auch den überarbeiteten Entwurf heftig. Umweltprüfungen sollten schrittweise ausgehöhlt werden, „um kritische Großprojekte durchzupeitschen“, wettert der WWF. Anstatt die Qualität der Umweltprüfungen nachhaltig zu verbessern, agiere die Regierung mit dem Betonmischer.

Auch Global 2000 fordert eine Verbesserung der Umweltverfahren und schimpft über „Aushebelungsversuche“. UVP-Verfahren würden ab Vollständigkeit der Unterlagen im Durchschnitt nur sieben Monate dauern, doch mehr als zehn Monate würden die Projektwerber für die Unterlagen benötigen.

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