Hypo-Balkanbanken: Verkauf darf nicht zu lang dauern

Die bisherigen Finalisten haben am Donnerstag die Deadline zur Vertragsunterschrift verstreichen lassen, aber noch nicht abgewunken. Es wird aber damit gerechnet, dass Advent ganz offiziell abspringt, wenn es zu lang dauert.
Insider rechnen damit, dass Advent ganz offiziell abspringt, wenn es zu lang dauert. Neue Bewertungen der Bank nötig.

Österreich darf sich nicht zuviel Zeit lassen, den Bieterprozess für die Hypo-Alpe-Adria-Balkanbanken neu aufzurollen. Ein Deal mit Advent/EBRD ist vorerst abgesagt. Die bisherigen Finalisten haben am Donnerstag die Deadline zur Vertragsunterschrift verstreichen lassen, aber noch nicht abgewunken. Es wird aber damit gerechnet, dass Advent ganz offiziell abspringt, wenn es zu lang dauert.

Was jetzt an Angeboten für das Hypo-Balkannetzwerk (auch von Advent/EBRD) vorlag, basierte auf Hypo-Zahlen zum ersten Halbjahr 2014. Wenn jetzt alle Bieter wieder ins Rennen steigen dürfen, werden sie wohl ihre Due-Diligence-Prüfungen auf den Jahreszahlen 2014 aufbauen. Würden tatsächlich neue Bewertungen der Südosteuropabanken erforderlich, dauerte es rein technisch bis zu einem Vertragsabschluss mit einem potenziellen Käufer jedenfalls bis ins zweite Quartal 2015, heißt es von informierter Seite.

Sorge eines Bank Run

In der Zwischenzeit würde die Südosteuropa-Bank immer weniger wert, also weiter geschwächt. Ob der österreichische Staat (also die Hypo-Bad-Bank Heta) bereit sei, Abflüsse am Balkan mit erhöhten Refinanzierungen zu ersetzen, sei ungewiss. Auch die Sorge von einem Bank Run in der Region liegt bei wieder steigender Unsicherheit in der Luft.

Von Verkäuferseite war vor Beginn der Exklusivverhandlungen mit Advent auch ein Angebot der bulgarischen Via-Group zusammen mit einer Investmentbanktochter der russischen VTB als interessant gewertet worden. Die russische Expobank hatte sich für die Hypo-Balkansparte bzw. an Teilen davon ebenfalls interessiert gezeigt. Russischen Interessenten wurde nachgesagt, deutlich mehr hinblättern zu wollen als der amerikanische Fonds Advent mit der EBRD. Ob dies bei weiteren Verkaufsverzögerungen und bei den aktuell aufrechten westlichen Sanktionen gegen russische Finanzinstitute so bleiben würde, wisse man derzeit nicht.

In informierten Kreisen ist davon die Rede, dass Österreich mit der Neustrukturierung des Bieterprozesses unter anderen Probleme mit ehemaligen Bietern beseitigen will, die in Brüssel thematisiert werden könnten.

Beschwerde in Brüssel

Unterlegene Interessenten haben angekündigt, eine Beschwerde bei der EU-Kommission vorzubereiten. Einer der Vorwürfe: Am Verkaufsobjekt, der Hypo-Südosteuropasparte, wären in den Verhandlungen mit Advent kurzfristig noch inhaltliche Abänderungen erfolgt, die anderen Interessenten nicht bekannt gewesen wären. Das betreffe bestimmte Garantien, darunter Zusagen über die Herauslösung weiterer fauler Kredite.

Hypo-Balkanbanken: Verkauf darf nicht zu lang dauern

Im Klagenfurter Hypo Zivilprozess hat am Montag Richter Thomas Liensberger eine Verfahrensunterbrechung "aus prozessökonomischen Gründen" zur Diskussion gestellt. Er gab bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Ermittlungen in derselben Causa, der Auszahlung einer Sonderdividende von 50 Mio. Euro 2008, aufgenommen und Sachverständigen Karl Hengstberger mit einem Gutachten beauftragt habe.

Die Parteienvertreter sprachen sich mehrheitlich gegen eine Unterbrechung aus. Andreas Oman als Vertreter der Kärntner Landesholding (KLH), die als Altaktionärin eine der Begünstigten dieser Sonderdividende war, erklärte, im Strafverfahren gebe es eine andere Vorgehensweise als im Zivilverfahren, wo umfassendere Beweisaufnahmen möglich seien. Darüber hinaus lehnte er, wie auch seine Kollegen, Hengstberger als Gutachter ab. Er habe massive Einwände gegen dessen fachliche Eignung in der gegenständlichen Sache. Sollte die Staatsanwalt auf Hengstberger bestehen, werde er die Aufnahme des Gutachtens als Beweismittel im Zivilprozess ablehnen.

Markus Huber als Vertreter der B&B Beteiligungs GmbH schloss sich dem an und gab zu bedenken, dass Hengstberger bei einer anderen, von der Staatsanwaltschaft beauftragten Beurteilung bereits viereinhalb Jahre in Verzug sei. Außerdem gebe es im Strafverfahren nicht die Möglichkeit der Berücksichtigung anderer Gutachten, die für dieses Zivilverfahren bereits in Auftrag gegeben worden seien. Es könnten im Strafverfahren also nicht jene Themen ausführlich behandelt werden, die im Rahmen dieses Zivilverfahren geklärt werden müssten, so Huber.

Hypo-Anwalt Alexander Klauser meinte, einer Unterbrechung dann zustimmen zu können, wenn eine solche lediglich bis zur Vorlage des Hengstberger-Gutachtens verfügt werde oder die Parteien die Möglichkeit erhielten, dann die Wiederaufnahme zu beantragen.

Lediglich Anwalt Gernot Murko sprach sich nicht gegen Unterbrechung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Ergebnisses des Strafverfahrens aus. Denn seine Mandanten, die ehemaligen Vorstände Thomas Klaus Morgl und Paul Kocher, werden sich auch dem Strafverfahren stellen müssen und können nicht parallel zwei rechtliche Vertretungen beschäftigen, so Murko.

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