Neos-Loacker: Aus für Zuverdienst nach 6 Monaten

Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker
Der Oppositions-Politiker plädiert dafür, dass die Zuverdienstmöglichkeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze nur mehr sechs Monate lang erlaubt bleibt.

Neben der Debatte über das „degressive Arbeitslosengeld“ (siehe Artikel links) sind auch Änderungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose im Gespräch.

Derzeit dürfen Arbeitslose bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 475,86 Euro dazu verdienen, ohne die Arbeitslosenunterstützung zu verlieren oder Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Schwarz ausbezahlt

Ein Praxisproblem ist, dass sich die Aufnahme schlecht bezahlter (Teilzeit-)Arbeit für Betroffene oft gar nicht lohnt, weil der Einkommensunterschied zur Arbeitslosen plus dem geringfügigen Nebenverdienst zu gering ist. Oder man arbeitet offiziell nur geringfügig und lässt sich den Rest aber schwarz auszahlen.

Hier setzen die Reformüberlegungen von Arbeitsminister Martin Kocher an. Herauskommen könnte ein Anrechenmodell, bei dem ein Teil des Zuverdienstes von der Arbeitslosenunterstützung abgezogen wird. Oder die Zuverdienstmöglichkeit wird zeitlich befristet.

Aus für Zuverdienst

Dafür treten Wirtschaftsvertreter ebenso ein wie Neos-Vize Gerald Loacker. Im Gespräch mit dem KURIER plädiert der Oppositions-Politiker dafür, dass die Zuverdienstmöglichkeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze sechs Monate lang erlaubt bleibt, dann aber „nach sechs Monaten verboten wird“. Das müsste aus der Sicht Loackers doch einen kräftigen Anreiz bewirken, nach dem halben Jahr wieder einen regulären Job anzunehmen. miba

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