OeNB-Betriebsrat verteidigt Luxuspensionen

Die Fassade der Oesterreichischen Nationalbank in Wien mit Skulpturen über dem Eingang.
"Wir haben uns nie etwas erschlichen", erklärt Robert Kocmich die Klage gegen eine Solidarabgabe.

Viel war in letzter Zeit die Rede von den Luxuspensionen in der Nationalbank. Dem Zentralbetriebsratsvorsitzenden der OeNB, Robert Kocmich, fehlt dafür das Verständnis: „Wir haben uns nie etwas erschlichen, sondern die Verträge sind mit uns im Konsens und einzeln auf Lebenszeit abgeschlossen worden“, sagt er im profil.

Bei der Klage gegen die seit 1. Jänner eingeführte Solidarabgabe von rund 200 Euro monatlich pro Person, die er im Namen von Aktiven und OeNB-Pensionisten beim Arbeitsgericht Wien eingebracht hat, gehe es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip: „Darf der Staat in Einzelverträge eingreifen oder nicht?“

Kocmich übt auch Kritik an der Notenbank-Spitze respektive OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny. „Mit unserer Klage agieren wir übrigens auch für das Unternehmen, das sich gar nicht gegen dieses Gesetz gewehrt hat.“ Die OeNB hätte aus der Sicht des Betriebsrats darauf reagieren müssen, weil sie unabhängig bleiben müsse.

Der Verkauf der günstigen Dienstwohnungen für Notenbank-Mitarbeiter sei einer der Reformschritte gewesen, „die wir schweren Herzens mitgetragen haben“. Die Zustimmung sei erfolgt, „weil auch wir erkannt haben, dass die soziale Symmetrie nicht mehr gegeben ist“. Es sei eine Klausel verabsäumt worden, dass Besserverdienende höhere Mieten bezahlen. „Aber auch diese Mietverträge wurden auf Lebenszeit abgeschlossen“, so Kocmich.

Wo Kinder planschen können

Zur Kritik an den angeblich luxuriösen Freizeitanlagen der Nationalbank meinte der Betriebsrat, dass die OeNB eine einzige Sportanlage in Langenzersdorf habe, wo es aber auch ein Seminarzentrum gebe, was der OenB Einsparungen bringe. Der Zuschuss der OeNB betrage 300.000 Euro pro Jahr. „Familienpolitisch“ sei es viel wert, „wenn in einer umzäunten Anlage in einem beaufsichtigten Becken Kinder planschen können und man nicht in ein städtisches Bad gehen muss“.

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