Nachtschicht ohne Einigung: Metaller verhandeln weiter

Ein junger Auszubildender bedient eine Säulenbohrmaschine in einer Stahlfabrik.
Keine Annäherung: Die Kollektivvertragsverhandlungen müssen - wie erwartet - am Freitag in Runde vier gehen.

Die Metaller-KV-Verhandlungen müssen am Freitag, 19. Oktober, in die vierte Runde gehen. Eine Nachtrunde, die am Dienstag um 22 Uhr startete, brachtet erwartungsgemäß keinen Durchbruch, bahnbrechende Annäherungen gab es nicht.

Die Arbeitnehmer lehnten den Wunsch der Arbeitgeber ab, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die in den kommenden beiden Jahren den von den Arbeitgebern gewünschten „KV 4.0“ ausgestalten sollte, sagte Rainer Wimmer zur APA. Er ist Chef der Gewerkschaft PRO-GE sowie des FSG und einer der beiden Arbeitnehmer-Chefverhandler. Die Gespräche seien nicht einfacher geworden.

Die Arbeitsgruppe soll nach den Willen der Arbeitgeber etwa die betriebliche Praxis hinsichtlich der Arbeitszeitflexibilisierung beobachten, um „Vorschläge zu erarbeiten, sollte sich hier tatsächlich Änderungsbedarf ergeben“, wie Christian Knill, Sprecher der Arbeitgeberverhandler, erklärt hatte. Auch eine Zusammenführung von Arbeitern und Angestellten in einen „Beschäftigten-KV“, den sich die Arbeitgeber wünschen, sollte die Arbeitsgruppe ausarbeiten.

Arbeitnehmer-Schwächung oder Modernisierung?

Wimmer sieht im Versuch der Umsetzung des „KV 4.0“ eine versuchte Schwächung der Arbeitnehmer. Knill hingegen sprach stets von einem notwendigen Entrümpelung des Kollektivvertrags, um die Bürokratie für die Firmen abzubauen. „Wir können die Abwehrhaltung der Gewerkschaften dazu nicht nachvollziehen.“ Die Arbeitgeber würden sich aktuell auch einen zumindest zwei- besser aber noch dreijährigen Abschluss wünschen, den die Arbeitnehmer ebenso ablehnen.

Die Arbeitnehmer fordern um 5 Prozent mehr Lohn/Gehalt und umfangreiche Kompensationen wegen der neuen Arbeitszeitregeln - Stichwort 12-Stundentag und 60-Stundenwoche. Wegen der Novelle zum Arbeitszeitgesetz sind die Fronten heuer besonders verhärtet, denn die Arbeitnehmer bestehen auf Kompensationen fürs Gesetz. Sie wollen sich „zurückholen“ was ihnen „genommen worden“ sei und sehen die Wirtschaft als Besteller der Gesetzesnovelle.

Kündigungsschutz für 12-Stunden-Tag

Es geht den Gewerkschaftern bei den Kompensationen unter anderem um einen Kündigungsschutz, wenn der 12-Stundentag angewendet wird, ein Arbeitnehmer aber die lange Arbeitszeit ablehnen will.

Den Arbeitgebern sind die Forderungen zu hoch. Sie verweisen auf hohe Abschlüsse in den vergangenen Jahren und eine sich abkühlende Konjunktur. Vor allem könne es durch die Betriebe keine Kompensation für die Novelle des Arbeitszeitgesetzes geben.

Im „KV 4.0“ wollen sie auch Modelle einer Jahres- oder Lebensarbeitszeit verankern. Dabei gehe es auch um die Frage, „wie wir vermehrt über 50-Jährige beschäftigen können“, so Knill.

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