Ministerium lehnte Antrag von Lizum auf Betriebspflicht-Befreiung ab

Ministerium lehnte Antrag von Lizum auf Betriebspflicht-Befreiung ab
Skigebietsverantwortliche wollen nicht berufen - Im Verkehrsministerium wird offenbar an genereller Lösung gearbeitet.

Nachdem das Tiroler Skigebiet Axamer Lizum im Oktober beim Verkehrsministerium einen Antrag auf temporäre Befreiung von der Betriebspflicht in diesem Winter wegen der Corona-Situation gestellt hatte, liegt nun die Entscheidung vor. Das Ansuchen wurde abgewiesen, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" (Samstagsausgabe). Die Skigebiets-Verantwortlichen wollen nicht berufen. Der Mitgrund: Im Ministerium wird offenbar an einer generellen Betriebspflicht-Ausnahme gearbeitet.

Die Seilbahnen hatten als Grund für den Antrag, der in Tirol gehörig Staub aufwirbelte, die fehlenden Anpassungen der Gesetzeslage für Entschädigungsansprüche aus dem Epidemiegesetz, die Reisewarnungen aus benachbarten Ländern mit den resultierenden Stornierungen sowie den damit verbundenen negativen wirtschaftlichen Ausblick als Gründe genannt.

Dem konnte das Ministerium als oberste Seilbahnbehörde offenbar nicht folgen. Seilbahnen gelten als öffentliche Verkehrsmittel, die Betriebspflicht findet sich jeweils in der Konzession wieder. Laut dem Bericht räumte die Seilbahnbehörde zwar ein, dass Umsatzreduktionen zu erwarten seien, eine tatsächliche Veränderung des Kundenzustroms könne aber erst der Verlauf der Wintersaison zeigen. Auch den wirtschaftlichen Argumenten habe das Verkehrsministerium nicht folgen können, hieß es. Auf Basis der eingebrachten Unterlagen sei davon auszugehen, dass "das Unternehmen die notwendigen Finanzmittel für eine sichere Betriebsführung(...) aufbringen kann und seiner vorgesehenen Betriebspflicht nachkommen kann", so die Begründung.

Die Verantwortlichen in der Axamer Lizum, einem vor allem bei Einheimischen beliebten Skigebiet nahe Innsbruck, wollen laut eigenen Angaben am 24. Dezember aufsperren. Berufen wolle man auch deshalb nicht, weil man inzwischen auf eine sich abzeichnende, geänderte Rechtsauslegung in Wien setze. Das Verkehrsministerium bestätigte der "TT", dass an einer "allgemein anwendbaren Lösung" gearbeitet werde. Dem Fachverband der heimischen Seilbahnen sei ein "temporäres Absehen von der Betriebspflicht" in Aussicht gestellt worden. Dies aber nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern nur, wenn das "Verkehrsbedürfnis" und somit das öffentliche Interesse laut Konzession nicht gegeben sei. Die Auslegung des Begriffs werde "an die derzeitige Lage angepasst".

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