Middelhoff darf gegen Kaution aus dem Gefängnis
Nach gut fünf Monaten in Untersuchungshaft kann der frühere Topmanager Thomas Middelhoff gegen eine Kaution zunächst wieder freikommen. Das Essener Landgericht bezifferte die zu zahlende Sicherheitsleistung am Dienstag auf 895.000 Euro. Außerdem muss er wegen möglicher Fluchtgefahr seine Reisepässe abgeben.
Untreue
Middelhoff war unter anderem wegen Untreue im November vergangenen Jahres zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Manager war sofort nach dem Urteil Mitte November wegen Fluchtgefahr im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Middelhoff bestreitet die Vorwürfe.
Auch nach einer Haftentlassung müsse sich Middelhoff regelmäßig bei der Polizei melden und dürfe das Bundesgebiet ohne Genehmigung des Gerichts nicht verlassen, hieß es. Die Kaution könne auch durch Verwandte, Freunde oder sonstige Dritte geleistet werden, teilte das Gericht mit. Eine Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe war in der Vergangenheit bereits von engen Freunde und Familienmitglieder angeboten worden, ohne dass das damals die Richter hatte umstimmen können. Middelhoff selbst hatte Ende März einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.
Erkrankung
Außerdem leidet der 61-Jährige an einer Autoimmunerkrankung, die nach Darstellung seiner Anwälte in der Haft aufgetreten ist und zunächst nur unzulänglich behandelt worden sei. Deshalb hatte die Verteidigung vor knapp zwei Wochen erneut eine Haftprüfung beantragt. Middelhoff sei in der Untersuchungshaft über Wochen einem Schlafentzug ausgesetzt gewesen, der sein Immunsystem geschwächt habe, so die Verteidigung.
Die Richter hätten eine mögliche Haftunfähigkeit wegen seiner Erkrankung nach einer Prüfung verneint, hieß es dagegen in der Mitteilung. Für einen möglichen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem behaupteten „Schlafentzug“ in der JVA hätten sich „weder aus den ärztlichen Unterlagen noch aus den Anhörungen der behandelnden Ärzte“ Anhaltspunkte ergeben.
Durch die Erkrankung sei der Fluchtanreiz aus Sicht der Kammer jedoch gemindert, da eine regelmäßige ärztliche Behandlung notwendig sei. Hinzu komme, dass die zu erwartende Reststrafe durch die rund fünf Monate andauernde Untersuchungshaft inzwischen deutlich geringer sei.
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