Die rechtliche Schlacht zwischen der Meinl Bank und der Staatsanwaltschaft Wien geht weiter.

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Justiz

Meinl Bank: OLG weist Anklageschrift zurück

Das Oberlandesgericht will mehr Sachaufklärung. Nun ist wieder die Anklagebehörde am Zug

04/17/2015, 06:31 PM

Im Strafverfahren rund um die Meinl Bank hat das Oberlandesgericht Wien am Freitag die Anklageschrift zurückgewiesen, wie die APA berichtet. Die Anklagebehörde, die Staatsanwaltschaft Wien, muss jetzt in der Causa rund um fünf aus ihrer der Untreue beschuldigten Banker, darunter Julius Meinl selbst, weiter arbeiten. Es geht um eine 212 Mio. Euro schwere Sonderdividende aus 2008.

Die Meinl Bank hatte die Anklage beeinsprucht. "Den Einsprüchen kommt im Ergebnis Berechtigung zu", schreibt das Gericht. Die Meinl Bank schließt daraus in einer Aussendung von Freitagabend, "dass den Argumenten der Einsprüche gegen die Anklage so starkes Gewicht zukommt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien nicht haltbar ist".

Beschuldigt sind in der heute einmal zurückgewiesenen Anklageschrift - es gilt die Unschuldsvermutung - Meinl-Bank-Aufsichtsratspräsident Julius Meinl, die Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiss sowie zwei weitere Banker. Durch die Ausschüttung einer Sachdividende Anfang 2009 an die Mehrheitsaktionärin Far East, die Julius Meinl zuzurechnen ist, sollen sie der Bank aus Sicht der Staatsanwaltschaft einen Vermögensschaden zugefügt haben. Weiters wird ihnen versuchte betrügerische Krida vorgeworfen. Die Beschuldigten bestritten die Vorwürfe stets und hatten schon vor dem Jahreswechsel ihren Einspruch gegen die Anklage angekündigt.

Vorwürfe

Laut Anklageschrift haben die Beschuldigten im Jahr 2009 im Vergleich mit den vorangegangenen Jahren "besondere Eile" dabei gezeigt, den Jahresabschluss für 2008 zu erstellen, durch den Aufsichtsrat der Bank festzustellen und im Rahmen einer Hauptversammlung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns zu entscheiden. Aufsichtsrat und Hauptversammlung fanden laut Protokoll am 5. Februar 2009 statt. Nur 90 Minuten nach dem Aufsichtsrat habe die Hauptversammlung stattgefunden, in der die Ausschüttung der Dividende beschlossen worden war. "Die Dividendenausschüttung ist bilanz- und gesellschaftsrechtlich korrekt erfolgt", betonte die Meinl Bank heute neuerlich.

Begründung des Gerichts

Den rechtzeitigen Einsprüchen der fünf Meinl-Banker gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien "kommt im Ergebnis Berechtigung zu", schreibt das OLG Wien in seiner Begründung für die Anklageabweisung. Zudem sei "(...) mangels wissentlichen Befugnismissbrauchs (...) auch nach weiteren Ermittlungen eine Verurteilung der Angeklagten nicht für möglich zu halten", so das Oberlandesgericht.

Jedenfalls sei es "unumgänglich, weitere - der Sachaufklärung insbesondere in subjektiver Hinsicht dienende - Aufklärung zu pflegen", heißt es weiters in der OLG-Begründung. "Fallbezogen ist der Anklagebehörde zuzugestehen, dass sie alle zur Ermittlung des Tatverdachts notwendigen Beweisaufnahmen durchführte bzw. zumindest jedoch beabsichtigte."

Die Banker haben zumindest aus ihrer Sicht keine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Tat mit der Ausschüttung der Sonderdividende begangen, so das OLG, "weil in Folge ausreichender Bildung von Rückstellungen in der Bilanz für das Jahr 2008 der Meinl Bank Aktiengesellschaft dadurch (durch eine ausgeschüttete Sonderdividende, Anm.) kein Vermögensnachteil zugefügt" worden sei. Auch sei eine rechtmäßige Vernehmung der Banker nicht erfolgt.

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