Mammutprozess um Asbest-Tote: Urteile

Eine Gruppe von Frauen hält Flaggen und ein Banner mit der Aufschrift „Eternit“.
Hunderte Menschen sollen der Fahrlässigkeit zweier Eternit-Manager in Italien zum Opfer gefallen sein. Urteil: jeweils 16 Jahre Haft.

Es war ein Jahrhundertprozess, der am Montag sein Ende fand: Zwei ehemalige Top-Manager des Baustoffunternehmens Eternit waren angeklagt, mehr als 2800 asbestbedingte Krankheits- und Todesfälle zu verantworten. Der Prozess in Turin dauerte mehr als zwei Jahre. Der Schweizer Milliardär und ehemalige Eternit-Chef Stephan Schmidheiny und der belgische Manager Jean-Louis de Cartier wurden zu jeweils 16 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Jahre Haft gefordert. Der Eternit-Prozess hatte am 10. Dezember 2009 begonnen. Schmidheiny und de Cartier, laut Anklage ehemals Verantwortliche für vier Asbest-Fabriken der Eternit S.p.A. Genua, wurde vorgeworfen, zwischen 1973 und 1986 Sicherheitsmaßnahmen unterlassen zu haben. Deswegen seien sie für den Tod von 2056 Personen und die Erkrankung weiterer 833 Menschen in italienischen Eternit-Fabriken und deren Umgebung verantwortlich. Angeklagt war fahrlässige Tötung.

Staatsanwalt Raffaele Guariniello hatte den Tod Tausender Arbeitnehmer in Folge des Kontakts mit Asbest als "riesige Tragödie" bezeichnet. Das Verfahren war eines der größten in Sachen Umwelt und Gesundheit in Europa. Dem Prozess waren mehr als fünfjährige Ermittlungen vorausgegangen. Einige Opfer hatten mehr als 20 Jahre für die Durchführung des Verfahrens gekämpft.

Entschädigung

Zur Urteilsverkündung waren mehrere Hundert Angehörige von Asbestopfern erschienen. Einige Angehörige bekamen vom Gericht eine Entschädigung von je 30.000 Euro zugesprochen. Insgesamt dürften die Entschädigungen 120 Millionen Euro betragen. Dem Verfahren in Turin hatten sich rund 4500 Personen als Privatbeteiligte angeschlossen. Entschädigungszahlungen wurden auch Gewerkschaften und Umweltschutzorganisationen zugesprochen.

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