Lyoness: Gericht erkennt keinen Betrug dahinter

Nach jahrelangen Ermittlungen wegen Betrugs- und Pyramidenspielverdachts gegen die Grazer Rabattfirma Lyoness hat diese einen juristischen Erfolg erzielt. Das Wiener Straflandesgericht hat das Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft teilweise eingestellt. Der Gerichtsbeschluss ist aber nicht rechtskräftig, die Staatsanwälte überlegen, ob sie dagegen Beschwerde einlegen. "Wir prüfen, ob wir Rechtsmittel erheben", sagte Norbert Hauser von der WKStA am Montag. Zwei Wochen haben die Ermittler Zeit; der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Freidl war mit seinem Einstellungsantrag zum großen Teil erfolgreich. Er hatte in den vergangenen Monaten mehrere Versuche unternommen, dass die Ermittlungen gegen ihn beendet werden. Die WKStA war seinem Ersuchen aber bisher nicht nachgekommen. Vom Unternehmen selbst hieß es am Montag auf APA-Anfrage lediglich, dass man sich zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußere. "Aber natürlich freuen wir uns über diese Entwicklung."
Die WKStA hat seit 2012 gegen die Unternehmensgruppe Lyoness ermittelt. Ins Rollen gebracht wurde das Verfahren von angeblich geschädigten Beteiligten, die eine mehrere hundert Seiten dicke Anzeige erstattet hatten.
Schneeballsystem
Die Staatsanwaltschaft verdächtigte Freidl, von 2003 bis 2014 ein Schneeballsystem betrieben zu haben. Bei dem "Verrechnungssystem" soll den Teilnehmern gegen einen Einsatz, ein Vermögensvorteil, nämlich eine Gutschreibung bzw. Zurechnung zur restlichen Aufzahlung, in Aussicht gestellt worden sein, wie es im Gerichtsbeschluss heißt. Die Bedingung laut Staatsanwaltschaft: Dem System mussten "unter den gleichen Bedingungen weitere Teilnehmer zugeführt werden ..."
Freidl soll "als Direktor, Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigter des Lyoness-Konzerns die unternehmerischen Voraussetzungen geschaffen" haben ..., ein hierarchisch gegliedertes Vertriebssystem aufzubauen ..." Bei Werbeveranstaltungen soll er "die Teilnahme am Pyramidenspiel" "in führender Funktion beworben und dadurch Teilnehmer zur Einsatzleistung veranlasst ... haben". So sei eine "größere, zehn Personen bei weitem übersteigende Zahl von Menschen im Ausmaß von jeweils über 3.000 Euro geschädigt worden", so der Vorwurf.
Bedenken beiben
Das Landesgericht für Strafsachen sieht das anders - weder der Pyramidenspiel-Tatbestand noch jener des Betrugs seien gegeben. Wenngleich der Richter bemerkte, dass das Lyoness-System inhaltlich "teilweise nur schwer möglich" bzw. "möglicherweise auch zivilrechtlich bedenklich" sein möge.
Das Unternehmen aus der Steiermark betreibt eine Einkaufsgemeinschaft und ist laut Eigenangaben in 46 Ländern aktiv. Fünf Millionen Mitglieder und mehr als 50.000 Partnerunternehmen zählt der Konzern.
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