Luxuspensionen: Hält der Solidarbeitrag?

Im Vorjahr hatten Pensionisten und Pensionsberechtigten der Nationalbank mit "Altverträgen" Klage gegen einen neu eingeführten Solidarbeitrag in Höhe von 3,3 Prozent eingebracht. Kommenden Dienstag könnte der Rechtsstreit bereits in der ersten Verhandlung entschieden werden, hieß es am Freitag seitens des Arbeits- und Sozialgerichts.
Rund 1300 OeNB-Pensionisten verfügen über eine Firmenrente von 85 Prozent ihrer Letztgehälter. 200 noch aktive Banker haben ebenfalls Anspruch auf eine durchschnittliche Pension von 66.800 Euro im Jahr. Die Pensionen sind durch Einzelverträge der Nationalbank mit jedem der Mitarbeiter abgesichert. Deshalb hat die Regierung im zweiten Stabilitätsgesetz einen Pensionssolidarbeitrag für die (Ex)-Banker der Nationalbank beschlossen. Im Monat beläuft sich der Solidarbeitrag auf rund 200 Euro pro Kopf, aufs Jahr gerechnet kommen rund 4,2 Millionen Euro zusammen.
Luxusrenten: Wo wieviel bezogen wird
Die OeNB-Pensionisten mit Altverträgen haben sich bisher heftig gegen den Solidaritätsbeitrag gewehrt. Die betroffen Pensionisten halten die Abgabe für verfassungswidrig. Ein vom OeNB-Betriebsrat in Auftrag gegebenes Gutachten soll diese Argumentation untermauern.
Wegen der OeNB-Luxuspensionen wird es ab kommenden Mittwoch laut Standard auch wieder zu Gesprächen zwischen Gouverneur Ewald Nowotny und dem Betriebsrat kommen. Die höchste OeNB-Pension liegt derzeit bei 33.000 Euro brutto im Monat. Änderungsvorschlägen müssten alle rund 1500 Betroffenen einzeln zustimmen – was sich als schwierig erweisen dürfte.
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