EU leitet Verfahren gegen Steuerregel in Belgien ein

Margrethe Vestager spricht vor einem Hintergrund der Europäischen Kommission.
Laut Wettbewerbskommissarin verschaffen sich multinationale Unternehmen erhebliche Steuervorteile.

Die EU-Kommission hat eine Verfahren gegen Belgien wegen Steuervorteilen für multinationale Unternehmen eingeleitet. Vor dem Hintergrund der Causa Lux Leaks sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, die belgische Steuerregelung zu Gewinnüberschüssen "scheint bestimmten multinationalen Unternehmen erhebliche Steuervorteile zu verschaffen".

Vestager: "Ernsthafte Wettbewerbsverzerrung"

Diese Steuervorteile würden aber nicht nur für Unternehmen gelten, die im Inland tätig seien. "Sollten sich unsere Bedenken bestätigen, würde es sich bei dieser Regelung um eine ernsthafte Wettbewerbsverzerrung handeln, die einer begrenzten Anzahl multinationaler Unternehmen zugutekommt". Deshalb seien weitere Nachforschungen notwendig. Vestager wollte auf Anfrage aber keine Namen von Unternehmen nennen: "Es geht um die Steuerregelungen der Staaten und nicht um Unternehmen."

Die Bedenken der Kommission betreffen Steuerminderungen, die ein Unternehmen beispielsweise für gruppeninterne Synergien oder Größenvorteile geltend machen kann. Die belgische Regierung argumentiert, dass ihre Regelung der Vermeidung von Doppelbesteuerung dient. Mit der Steuervorschrift werde lediglich das allgemeine "Arm's length'-Prinzip" (Fremdvergleichsgrundsatz) der OECD umgesetzt. Die Kommission bezweifelt aber, dass die Auslegung dieses OECD-Prinzips gerechtfertigt ist.

Der Fall Lux Leaks war Anfang November 2014 aufgetaucht. Damals hatte ein internationales Recherchenetzwerk detailliert über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Derartige Regelungen sollen teilweise auch in rund 20 EU-Staaten angewendet worden sein.

Die EU-Kommission prüft schon seit dem Sommer vergangenen Jahres, ob drei verschiedene Mitgliedstaaten Großunternehmen unzulässige Steuervorteile gewährt haben. Dabei geht es im Fall Luxemburgs um Amazon und die Fiat-Bank, bei den Niederlanden um die Kaffeehauskette Starbucks und bei Irland um den Computerkonzern Apple. Die Firmen könnten über eine niedrige Besteuerung unzulässige Staatsbeihilfen erhalten haben.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker war wegen seiner früheren Funktion als luxemburgischer Premier sowie Finanzminister ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Ihm wurde vorgeworfen, mitverantwortlich für die zumindest unmoralischen Regelungen zu sein, die in ihren Auswirkungen Staaten, die sich strikt an die Gesetze gehalten haben, benachteiligten.

Kommenden Donnerstag wird die Konferenz der Präsidenten des EU-Parlaments über einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Angelegenheit entscheiden. Der Rechtsdienst des EU-Parlaments steht dem U-Ausschuss ablehnend gegenüber und bemängelt fehlende Präzisierung des Untersuchungsgegenstands.

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