Lufthansa-Streik trifft am Mittwoch 100.000 Passagiere

Die Lufthansa streicht wegen des Streiks der Flugbegleiter für Mittwoch wieder 930 Flüge. Betroffen sind die Flughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf. Von den Annullierungen seien insgesamt knapp 100.000 Fluggäste betroffen, teilte die Fluggesellschaft am Mittwochmorgen mit. Der Konzern war in der Nacht vor dem Arbeitsgericht Darmstadt mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gescheitert, den Streik in Frankfurt und München verbieten zu lassen. In Düsseldorf wurde der Streik für rechtswidrig erklärt - allerdings nur rückwirkend für Dienstag. Lufthansa legte einen neuen Antrag vor, der bis Freitag gelten soll.
Lage für Donnerstag nicht abzusehen
Auch 22 Flüge von und nach Österreich sind von Ausfällen betroffen. Am Flughafen Wien fallen am Mittwoch sieben Lufthansa-Rotationen aus und in Graz sind es vier. Linz ist dieses Mal nicht betroffen. Auch Salzburg und Innsbruck bleiben verschont, wie aus der Statusabfrage auf der Lufthansa-Webseite am Dienstagabend hervorging.
Wie es für die Kunden am Donnerstag weitergehe, werde im Laufe des Tages entschieden, sagte der Unternehmenssprecher. Die Airline versuche, ihren Kunden „möglichst frühzeitig zu sagen, was sie zu erwarten haben“. Am frühen Morgen sei aber noch nicht abzusehen, wie die Lage sich entwickle.
Lufthansa-Chef bleibt hart
Lufthansa-Chef Carsten Spohr will unterdessen den harten Kurs gegen die Gewerkschaften fortsetzen. Die Auseinandersetzungen würden solange ausgetragen wie notwendig, sagte er am Mittwoch auf einem Tourismuskongress in Frankfurt. Das Unternehmen könne nicht seine Zukunftsfähigkeit aufs Spiel setzen.
„Jeder Streiktag ist einer zu viel“, sagte Spohr. Ein schnelles Ende des aktuell laufenden Streiks der Flugbegleiter sei nicht in Sicht. Aber natürlich ende jede Verhandlung mit einem Kompromiss, ließ Spohr Verhandlungsbereitschaft erkennen. Er räumte ein, dass Lufthansa in den vergangenen Jahrzehnten bestimmte Organisationsprobleme nicht entschieden genug angegangen sei. Lufthansa werde aber auch künftig seine Mitarbeiter besser bezahlen als die Konkurrenz.
Der Krisenstab des Unternehmens wartete auf eine Aussage der Gewerkschaft Ufo, ob es zu einer Gesamtschlichtung der tariflichen Probleme kommen kann. Die Arbeitnehmerseite zeigte sich vor Gericht in Darmstadt nur zu einem Spitzengespräch bereit, wenn Lufthansa der Gewerkschaft erkennbar entgegenkomme. „Wir müssten sonst unseren Kollegen erklären, warum wir jetzt, ohne dass sich was bewegt, in ein Spitzengespräch gehen“, betonte Ufo-Chef Nicoley Baublies.
Spitzengespräch
Der Lufthansa-Sprecher wiederholte die Bereitschaft des Vorstands zu einem Spitzengespräch mit den Ufo-Funktionären für den Fall eines Streikabbruchs. Im Laufe des Dienstags hatten sich beide Seiten in Verlautbarungen prinzipiell zu einer Schlichtung bereit erklärt.
Es ist der längste Ausstand in der Geschichte der deutschen Airline. Der Clinch zwischen Gewerkschaft und Unternehmen um die Altersversorgungen für die 19.000 Stewards und Stewardessen zieht sich bereits seit zwei Jahren hin. Lufthansa-Töchter wie Eurowings, Germanwings, Swiss und Austrian Airlines werden nicht bestreikt.
Juristischer Teilerfolg für Lufthansa
Im Tarifstreit mit den Flugbegleitern hat die AUA-Mutter einen juristischen Teilerfolg erzielt - doch der nächste Streik steht der Fluggesellschaft ins Haus. Das Arbeitsgericht Düsseldorf untersagte am Dienstag weitere Streikmaßnahmen für den Standort Düsseldorf, dies allerdings nur für den Dienstag selbst.
Denn erst nach dem Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung hatte die Flugbegleitergewerkschaft Ufo zu neuen Streiks aufgerufen - diesmal durchgängig von Mittwoch bis Freitag auf sämtlichen Strecken.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf erklärte, es halte die Streikmaßnahmen für rechtswidrig, da die Gewerkschaft Ufo ihre Streikziele "nicht hinreichend bestimmt formuliert" habe. "Die Tarifziele müssten klar sein und ohne Widerspruch benannt werden", teilte das Gericht mit. Dies habe Ufo nicht getan. Es bleibe beispielsweise unklar, ab welchem Mindestalter, nach welcher Wartezeit und für welchen Zeitraum Versorgungsleistungen für Flugbegleiter gewährt werden sollten. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation der Lufthansa an.
UFO setzte den Streik in Düsseldorf wie vom Gericht verlangt für den Dienstag aus und rief die dort stationierten Flugbegleiter auf, sich "unverzüglich zum Einsatz zu melden". Der Erfolg dürfte für die Lufthansa jedoch vorerst nur einen symbolischen Wert haben, da der Fluggesellschaft nicht viel Zeit blieb, im Verlauf des Abends doch noch Flüge aus Düsseldorf starten zu lassen.
Unklar blieb, ob der Tarifstreit mit einer Schlichtung beigelegt werden könnte.
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Der Lufthansa-Streik sorgt nicht nur für Ärger über abgesagte Flüge, er wirft auch viele rechtliche Fragen auf. Wozu sind Airlines verpflichtet, was ist überhaupt zu tun?
Konsumentenschützer raten, sich so rasch wie möglich bei der Airline zu melden. Auf der Lufthansa-Homepage sind alle Ausfälle vermeldet, auch Alternativvorschläge sind zu finden. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Umbuchung: Findet der Flug nicht statt, muss die Fluglinie eine alternative Beförderung "unter vergleichbaren Bedingungen" anbieten. Dies kann eine kostenlose Umbuchung auf eine andere Airline, ein späterer Flug oder – bei Kurzstrecke – ein Bahn-Ticket sein.
Rücktritt: Bei Annullierung oder mindestens fünf Stunden Verspätung kann der Fluggast das Ticket zurückzugeben und die Kosten zurückfordern. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.
Versorgung: Die Fluggesellschaft muss für Betreuungsleistungen aufkommen, die aufgrund der Verspätung oder Streichung entstehen. Darunter fällt zum Beispiel die Verpflegung während der Wartezeit auf den späteren Flug, notwendige Übernachtungen im Hotel sowie Transfers. Zudem müssen den Passagieren auf Kosten der Airline zwei Telefonate, zwei Faxe oder zwei eMails ermöglicht werden.
Schadenersatz: Da es sich bei einem Streik um "außergewöhnliche Umstände" handelt, müssen die Fluglinien ihren Passagieren keine "Ausgleichsleistung" (Entschädigung) zahlen. Allerdings muss eine Airline im Streitfall nachweisen, dass sie alles unternommen hat, um eine Annullierung oder Verspätung durch den Streik zu vermeiden.
Pauschalreise: Der Reiseveranstalter muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern. Dauert die Verspätung länger als vier Stunden, kann eine Preisminderung verlangt werden.
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