Logo-Streit: Puma schlägt Pudel
Markenschutz.Die deutschen Bundesrichter in Karlsruhe hatten sich am Donnerstag mit zwei Fällen zu befassen, die durchaus für Schmunzler sorgen könnten, die betroffenen Konzerne aber zur Weißglut bringen.
Fall 1: Sportartikelhersteller Puma hat gegen den Vertrieb von T-Shirts geklagt, auf denen ein springender Pudel prangt. Ein Pudel sei zwar kein Puma, es gebe aber eine gedankliche Verknüpfung, die das Markenrecht von Puma verletze, urteilte Richter Wolfgang Böscher. T-Shirt-Designer Thomas Horn muss nun die eingetragene Marke Pudel löschen. Er darf den Pudel weiterhin als "Gag" auf T-Shirts verwenden, habe aber kein Markenrecht darauf. Das Recht auf Eigentum von Puma sei höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit, lautete der Richterspruch.
Fall 2: Die führenden Kosmetika-Konzerne Beiersdorf (Nivea) und Unilever (Dove) streiten um die Verwendung der Farbe Blau für ihre Produkte. Das Bundespatentgericht hatte 2013 die von Unilever verlangte Löschung der Farbmarke Blau für Nivea-Produkte bestätigt. Dagegen begehrt Beiersdorf jetzt auf. Im Zentrum steht die Frage, wie hoch der Anteil der Öffentlichkeit sein muss, der eine bestimmte Farbe als Hinweis auf eine bestimmte Herkunft von Produkten versteht.
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