Verstoß gegen KV: Leitl-Firma muss zahlen

Ungemach stand Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl jüngst ins Haus: Die "Bauhütte Leitl-Werke" im Besitz seiner Familie musste wegen Verstoßes gegen den Kollektivvertrag eine Nachzahlung leisten. Die tägliche Arbeitszeit im Ziegelwerk in Eferding war zu lange. Geschäftsführer Andreas Gibus bestätigte am Montag einen Bericht der Presse. Gibus sprach von einem Betrag im fünfstelligen Bereich für die vergangenen sechs Jahre, die Presse von 150.000 Euro.
Der Verstoß ist bei einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben aufgeflogen. In dem rund um die Uhr produzierenden Ziegelwerk arbeiteten 27 Mitarbeiter in Schichten von elf Stunden. Laut Kollektivvertrag sind aber nur täglich maximal 9 erlaubt. Gibus verweist darauf, dass die Regelung in Eferding eine langjährig praktizierte und von der Belegschaft gewünschte war – die Beschäftigten mussten nicht jeden Tag in die Arbeit fahren. Sie waren 3 Tage da und hatten 4 frei.
Nach der Beanstandung sei sofort die Rechtskonformität hergestellt worden, die Beschäftigten arbeiten nunmehr pro Tag maximal 8 Stunden, seien aber über die Neuregelung gar nicht glücklich. Gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft sei versucht worden, eine andere Lösung zu finden, doch der Kollektivvertrag biete dazu keine Möglichkeit.
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