Lebensversicherung: AK rät, Abschluss nicht zu überstürzen

Ein blauer Ordner mit der Aufschrift „Lebensversicherung“ liegt auf Dokumenten und einem Taschenrechner.
Garantiezinssatz beziehe sich nur auf jenen Teil der Prämie, "der auch wirklich angelegt wird".

Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt mit Anfang nächsten Jahres, die AK-Konsumentenschützer raten, nichts zu überstürzen und nicht übereilt einen Vertrag abzuschließen. Es sei kein ausreichendes Argument, jetzt eine lang laufende Lebensversicherung abzuschließen, nur weil der Garantiezins für Neuverträge von 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt werde, so die Arbeiterkammer (AK) am Freitag.

Die Lebensversicherung laufe zumeist lang und sei nur mit Verlusten vorzeitig kündbar. Es gebe viele unterschiedliche Formen etwa reine Erlebensversicherungen, gemischte Er- und Ablebensversicherungen, fondsgebundene oder die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge. Lebensversicherungen, mit denen eine Kapitalleistung erwirtschaftet werden soll, seien kein reines Sparprodukt und nicht wie ein Sparbuch konzipiert.

AK-Konsumentenschützer Christian Prantner rät, genau zu überlegen, wofür man die Versicherung brauche, was der Tarif beinhalte, wie lange man sich binde und was dabei wirklich herausschaue.

Garantiezinssatz und Gesamtverzinsung in der klassischen Lebensversicherung seien nicht mit einem Sparbuchzins oder einer Rendite vergleichbar. "Sie bilden nicht die Kosten ab, die bei einem Versicherungsprodukt anfallen", so Prantner. Der Garantiezinssatz beziehe sich nur auf jenen Teil der Versicherungsprämie, "der auch wirklich angelegt wird".

Rechenbeispiel

Zum Beispiel betrage bei einer monatlichen Prämieneinzahlung von 100 Euro der Sparanteil 85 Euro, 15 Euro würden für Kosten, Steuer und - je nach Produktvarianten auch für Risikoprämien aufgewendet, würden diverse AK-Studien zeigen, heißt es in der Mitteilung.

Der Garantiezins ist jener Zinssatz, den die Versicherungen ihren Kunden höchstens fix zusagen dürfen. Die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung ist höher, weil zum garantierten Zinssatz noch eine Gewinnbeteiligung dazukommt.

Konsumenten sollten nach der effektiven Garantie- und Gesamtverzinsung fragen, bei der die Kosten rechnerisch berücksichtigt werden. Ab 2016 müsse die Angabe des effektiven Zinssatzes immer verpflichtend gemacht werden.

Kritisch sieht die AK Lebensversicherungen ohne Garantiezinssatz. "Es gibt zwar immer mehr Lebensversicherungen ohne Garantiezinssatz, aber andererseits keine Diskussion über geringere Produktkosten", so Prantner. Höhere Auszahlungen könnten grundsätzlich auch über schlankere Kosten erzielt werden - wenn es schwierig sei, Erträge aus der Veranlagung zu erzielen.

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