Kritik an Entwurf für Leistungsschutzrecht

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) beim gemeinsamen Kunstschauen
Der Entwurf für ein neues Urheber- und Leistungsschutzrecht erntet Kritik.

Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reform von Urheber- und Leistungsschutzrecht geeinigt. Ein entsprechender Ministerialentwurf ist nun in Begutachtung, soll am 16. Juni im Ministerrat und noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden. In Kraft treten soll die Reform am 1. Oktober.

Der Entwurf beinhaltet u. a. die lange Zeit umstrittene Festplattenabgabe, nun „Speichermedienabgabe“ genannt. Diese wird bei Neukäufen auf Speichermedien (etwa in Computern und Handys) fällig und an Künstler ausgeschüttet.

Vor allem aber soll es ein „Leistungsschutzrecht“ geben. Medieninhalte dürfen demnach zwar online weiterverbreitet werden. Ausgenommen sind aber Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter, die diese Inhalte aufbereiten. Der Passus richtet sich insbesondere gegen den Marktführer Google: Die Suchmaschine wurde immer dafür kritisiert, indirekt von der Weiterverbreitung von Zeitungsinhalten zu profitieren. Die Ansprüche und Vergütungen sollen über eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Kritik

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) begrüßt die Entscheidung für die Reform, sieht aber in einer ersten Grobprüfung Nachschärfungsbedarf. Medienrechtsexperten meinen, der Entwurf zum Leistungsschutzrecht sei eher zahnlos, keine wirkliche Verbesserung zu Deutschland, wo die Einführung eines Leistungsschutzrechts de facto keine Wirkung zeigte, und die Abwicklung über Verwertungsgesellschaften werde in der Praxis schwer umsetzbar sein. Der Umstand, dass sich die Vergütung für Zeitungsinhalte „nur“ auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren bezieht, könnte darüber hinaus als Freibrief missverstanden werden, dass andere Dienstleister wie Medienbeobachter Inhalte von Verlagen plötzlich ohne Vereinbarung nutzen können, so die Einwände.

Auch von Google kommt Kritik. „Herausgeber von journalistischen Angeboten im Netz haben bereits alle technischen Möglichkeiten, um festzulegen, ob und wie ihre Inhalte in Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren angezeigt werden“, meinte Google Österreich-Sprecher Wolfgang Fasching-Kapfenberger gegenüber der APA. Google setze jedenfalls weiter auf Kooperation mit der Verlagswelt und „auf unsere bestehenden, starken Partnerschaften mit einer Vielzahl von Verlagen in Österreich und Europa.“

Bei den Österreichischen Verwertungsgesellschaften ist man mit dem Vorschlag ebenfalls noch nicht zufrieden. Die Arbeiterkammer vermisst "eine mutige Erneuerung", die Wirtschaftskammer befürchtet "Belastungen" für die österreichische Wirtschaft. Naturgemäß zufrieden war ÖVP-Mediensprecher Gernot Blümel: "Mit dem Vorstoß für ein nationales Leistungsschutzrecht soll der Schutz journalistischer Inhalte im Internet verbessert und sichergestellt werden." Grüne und Neos übten hingegen heftige Kritik.

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