Krankengeld für Kleinunternehmer

Das Arbeitslosengeld für Selbstständige war ein erster Schritt. Nun folgt der zweite. Kleinstunternehmer mit maximal 25 Mitarbeitern sollen künftig Krankengeld beziehen.
Das sieht ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger vor. Schon mit Jänner 2013 könnte das Krankengeld für Selbstständige in Kraft treten. Derzeit gibt es nur die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung zur Absicherung eines möglichen Verdienstentgangs.
Doch es gibt ein großes Aber: Das neue Modell sieht einen Anspruch auf das Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und längstens 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit vor. Ausbezahlt werden nicht gerade üppige 26,97 Euro pro Tag.
Auch Freiberufler können das neue Modell in Anspruch nehmen, sofern sie Abgaben an die Gewerblichen Sozialversicherung (SVA) leisten. "Bis jetzt waren Unternehmer trotz dringend angezeigter Auszeit manchmal gezwungen, weiter zu arbeiten", sagt Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl. "Eine längere Krankheit oder ein Unfall kann schnell existenzbedrohend sein", begründet Peter McDonald, Obmann-Stellvertreter der SVA, den Schritt.
Frust
Generell sind die Selbstständigen mit den Leistungen der Gewerblichen Sozialversicherung unzufrieden, geht aus einer SORA-Umfrage im Auftrag der Grünen Wirtschaft hervor. Die hohen Mindestbeiträge zur Sozialversicherung, der Selbstbehalt und unerwartete Nachzahlungen werden von der Mehrheit der Befragten als finanziell belastend und ungerecht empfunden. Überraschend hohe Zustimmung gibt es für das Anreizsystem, bei Erreichen von Gesundheitszielen weniger Selbstbehalt zu bezahlen.
Auch der Wunsch nach Zusammenlegung der Kassen ist groß. "Die meisten Selbstständigen wollen so versichert sein wie Angestellte", interpretiert SORA-Chef Christoph Hofinger. "Statt 35 Kassen brauchen wir rasch ein einheitliches System", so Volker Plass, Bundessprecher der Grünen Wirtschaft. Synergien in der Verwaltung könnten einen dreistelligen Millionenbetrag einsparen.
Berufskrankheiten
Aktualisiert wird demnächst die Liste der Berufskrankheiten. Künftig sollen nicht nur durch Erschütterungen hervorgerufene Erkrankungen, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen erfasst werden. Weiters sollen nicht erst Drucklähmungen der Nerven, sondern auch Druckschädigungen als Berufskrankheit gelten. Zudem werden auch chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze und Rhinopathie, eine Vorstufe des Asthma bronchiale, in die Berufskrankheitenliste aufgenommen.

Arbeitsmarkt: Bald 300.000 ohne Job
Die schlechte Wirtschaftslage hat die Arbeitslosigkeit im September weiter steigen lassen: Österreichweit waren im September 294.922 Personen (inklusive Schulungsteilnehmer) ohne Arbeit, um 5,3 Prozent mehr als vor einem Jahr. Stark zugelegt hat die Arbeitslosigkeit in der Industrie, wo vor allem die Zahl der Leiharbeiter reduziert wurde, und am Bau.
Das traf vor allem Männer, viele davon Nicht-Österreicher. Ein deutlichen Zuwachs der Arbeitslosigkeit wurde im Vormonat auch bei den Behinderten und bei den Langzeitarbeitslosen registriert. Laut AMS ist der überdurchschnittliche Anstieg bei Menschen mit Behinderung (plus 13,3 Prozent auf 6.823) darauf zurückzuführen, dass diese nun systematisch erfasst würden. Die Erhöhung der Langzeitarbeitslosigkeit wird mit dem Rückgang der Schulungen begründet.
EU-Rekord
Trotz des negativen Trends hat Österreich mit einer Arbeitslosenquote von 4,5 Prozent den niedrigsten Wert in der gesamten EU. Da gibt es einen neuen Rekord: 25,5 Millionen Menschen (plus 2,2 Millionen) waren zuletzt EU-weit ohne Job.
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