Kräftige Preisunterschiede bei Elektrikern

Kräftige Preisunterschiede bei Elektrikern
Konsumentenschützer der AK OÖ raten bei größeren Aufträgen, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben bei den Preisen für Leistungen von Elektrikern massive Unterschiede festgestellt. In einer Presseaussendung am Mittwoch rieten sie dazu, vor allem bei größeren Aufträgen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.

Die Konsumentenschützer erfragten bei 136 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern. Das Ergebnis: Beim Elektromonteur werden zwischen 48 und 79,20 Euro verlangt. Ein Servicetechniker kostet 48 bis 98,04 Euro pro Stunde. Auch die Fahrtkosten für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise eine Wegzeit von 15 Minuten wurden erhoben: Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 23,02 Euro. Die höchste erhobene Fahrtpauschale beträgt 75,90 Euro.

Tipp: Detaillierte Kostenvoranschläge einholen

Bei umfangreichen Aufträgen sollten mehrere schriftliche Kostenvoranschläge eingeholt werden, raten die Konsumentenschützer. Sie sollten die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten. Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, etwa durch die Formulierungen "unverbindlicher Kostenvoranschlag", oder "abgerechnet wird nach Naturmaß".

Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben. Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa zehn bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist.

Firma muss Kunden auf höhere Kosten hinweisen

Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen. Wenn der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hinweise, verliere er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch, macht die Arbeiterkammer aufmerksam.

Die Übersicht über alle erhobenen Preise: www.ooe.konsumentenschutz.at

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