Kartellverfahren gegen Spar: Ruhiger Prozessauftakt
In der medialen Auseinandersetzung um vermeintliche Preisabsprachen haben sich Spar-Chef Gerhard Drexel und BWB-Generaldirektor Theodor Thanner bisher wenig geschenkt. Beim Prozessauftakt am Mittwoch am Kartellgericht in Wien verlief die Zeugeneinvernahme von Thanner hingegen ruhig und dauerte nicht mehr als eine Stunde. Nach knapp zwei Stunden war der erste Prozesstag schon wieder zu Ende.
Nur Bußgeldantrag verhandelt
Die heimische Wettbewerbsbehörde wirft dem Handelskonzern Spar im derzeit laufenden Verfahren am Kartellgericht vor, Endverkaufspreise für Produkte wie Milch durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt zu haben (mehr dazu). Verhandelt wird derzeit nur der Bußgeldantrag zu Molkereiprodukten, da die BWB beim zweiten Bußgeldantrag zu weiteren 16 Produktgruppen noch keine Beweismittel (Urkunden) vorgelegt hat. Über den zweiten Antrag kann noch nicht entschieden werden, sagte Richterin Anneliese Kodek zu Prozessbeginn.
278 Urkunden hat die BWB zu den vermeintlichen Preisabsprachen bei Molkereiprodukten vorgelegt, sechs Urkunden davon stammen von der BWB-Hausdurchsuchung in der Spar-Zentrale in Salzburg. Spar bekämpft die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung mit einer Maßnahmenbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof.
Spar-Anwalt: Vorwürfe "nebulös"
Es sei "ungewöhnlich" in einem Kartellverfahren, den Generaldirektor der Wettbewerbsbehörde zu laden, meinte die Richterin. Thanner sei von den Antragsgegner zu den "Settlement-Gesprächen" geladen worden. Die Richterin befragte den BWB-Chef in seiner Zeugeneinvernahme zu Ereignissen im Juni und Juli 2013. Am 03. Juni 2013 hatte es ein Gespräch zwischen dem Spar- und BWB-Chef gegeben, bei dem man sich laut Thanner auf eine "Wissensrunde" am 18. Juli zwischen den zuständigen Sachbearbeitern der BWB und Spar geeinigt habe. Der BWB-Chef verneinte auf Nachfrage der Richterin, dass es sich damals um "Settlement"-Gespräche zu einem möglichen Bußgeld gehandelt habe. Der Spar-Chef habe strikt betont, dass der Handelskonzern keine Kartellverstöße begangen habe. Bei der "Wissensrunde" sollte abgeklärt werden, was im österreichischen und europäischen Kartellrecht steht und nicht, was die konkreten Vorwürfe gegenüber Spar seien.
Rechtlicher Graubereich
Rechtlich umstritten ist, wie weit der Lebensmittelhandel und die Nahrungsmittelhersteller über Preise verhandeln dürfen und wann verbotene Absprachen beginnen. Spar hat mehrmals zu seiner Verteidigung die Notwendigkeit betont, sich über Verkaufspreise und Aktionen mit seinen Lieferanten austauschen zu müssen. Die Bundeswettbewerbsbehörde hält aber Gespräche und Absprachen zwischen Handel und Industrie über Endverkaufspreise für gesetzlich unzulässig.
Spar-Anwalt Kofler-Senoner betonte nach Ende des Prozesstages, dass es um Rechtssicherheit für Spar und den gesamten Lebensmittelhandel gehe. Das Verfahren sei "komplex". Den ersten Prozesstag wollte er nicht kommentieren.
Weitere Zeugen
Die Wettbewerbshüter lassen sich nach derzeitigem Stand offen, ob weitere Zeugen beantragt werden. Es gehe darum, "die Lieferanten nicht in eine übermäßig unangenehme Lage zu bringen", so BWB-Vertreter Anastasios Xeniadis. Spar-Chef Drexel sowie der Rechtschef von Spar, Oliver Seda, sind für den 23. Juni geladen.
Für 15. September und 30. September sind zwei Spar-Einkäufer für Molkereiprodukte als Zeugen vorgesehen. Am 15. Oktober sind Maximarkt-Geschäftsführer Thomas Schrenk, Spar-Vorstand Fritz Poppmeier und zwei weitere Spar-Mitarbeiter geladen.
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