Kartellbehörde: Bene-Eigner dürfen Hali und Swoboda kaufen

Bene Büromöbel
Die Eigentümer der Büromöbelhersteller Bene und Neudörfler verpflichten sich bis 2020 zu Auflagen.

Grünes Licht für die Neuordnung des österreichischen Büromöbelmarkts: Die Eigentümer von Bene und Neudörfler dürfen die Hersteller Hali und Svoboda unter Auflagen kaufen. Es werde keinen Prüfantrag beim Kartellgericht geben, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag mit. Drei der vier Produktionsstandorte und die Marken müssen bis Ende 2020 erhalten bleiben.

Nicht aufgelöst werden dürfen die Standorte Waidhofen/Ybbs (Bene), Neudörfl/Leitha (Neudörfler) und Eferding (Hali). Für St. Pölten, dem Sitz von Svoboda, gibt es in den Auflagen keine Standortgarantie. Svoboda war Ende Jänner insolvent geworden. Der Svoboda-Kauf hängt noch von einer Due-Diligence-Prüfung ab, die nun gestartet wird und in zwei Wochen abgeschlossen sein soll.

Auflagen

Zu den weiteren Auflagen, die ebenfalls für drei Jahre gelten, gehört, dass das Preisniveau bei gleicher Qualität für Bestandskunden unverändert bleibt, ausgenommen davon ist eine Inflationsanpassung. Hali und Svoboda müssen bei Angebotslegung und Preisgestaltung weisungsfrei sein. Der BGO Holding der Bene-Eigner Erhard Grossnigg und Martin Bartenstein wurde von der BWB auch aufgetragen, jährlich Bericht zu erstatten. Die Auflagen fallen mit Jänner 2021 weg.

Dem Sanierer Grossnig und dem Ex-ÖVP-Wirtschaftsminister Bartenstein gehören damit vier große österreichische Büromöbelhersteller. Sie wollen mit den Zukäufen in den nächsten fünf Jahren zu einem der drei größten Player im europäischen Büromöbelgeschäft werden. Mit Hali und gegebenenfalls Svoboda soll eine Büromöbelgruppe "europäischen Formats" entstehen, wie die BGO Holding informierte.

"Wir sehen hier eine große Chance, weit über die Grenzen Österreichs Bedeutung im Büromöbelbereich zu erlangen. Daher haben wir die von der Behörde gewünschten Auflagen - trotz wesentlicher betriebswirtschaftlicher Nachteile für uns - akzeptiert", erklärte Grossnigg per Pressemitteilung. Bartenstein freute sich, dass die "tatsächlichen Marktanteile in Österreich" berücksichtigt wurden.

Behörde erwartet positiven Beschäftigungseffekt

Die BWB verteidigte die Entscheidung vorsorglich gegen Kritik. Durch den Onlinehandel gebe es einen globalen Wettbewerbsdruck. "Betrachtet man den Zusammenschluss gesamtwirtschaftlich, war es wichtig die Standorte und Markenerhalt zu sichern. Es ist zu erwarten, dass es einen positiven Beschäftigungseffekt gibt", hieß es in der Aussendung der Behörde. Experten hatten die Übernahmen als heikel eingeschätzt.

Die BGO Holding hatte 2015 den niederösterreichischen Büromöbelhersteller Bene übernommen und kurze Zeit später das burgenländische Unternehmen Neudoerfler Office Systems. Neudörfler gehörte zuvor Grossnigg alleine.

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