Trinkgeld-Debatte: Versteuern oder nicht - wie wär's mit Selbstbestimmung?

Wer Dienstleister ist, freut sich über ein Trinkgeld. Bleiben wir der Einfachheit bei den Kellnern: für gutes Service gibt es eine Anerkennung vom Gast, die Rechnungssumme wird schön aufgerundet – „stimmt schon“ – die Großzügigkeit bemisst sich am Serviceerlebnis. Die Kellner bekommen das Trinkgeld als Draufgabe zum Einkommen. Weil in Gastrobetrieben aber immer öfter mit Karte gezahlt wird, scheint dieses Trinkgeld zunehmend in den Registrierkassen auf. Man will nun handeln und eine Neuregelung fürs Trinkgeld, respektive eine geregelte Besteuerung (im Hochsteuerland).
Mehr Geld für mehr Leistung
Das Trinkgeld als Teil des Einkommens und damit sozialversicherungspflichtig – darüber sollte man aber diskutieren. Gerade in einer Zeit, in der Gastropersonal rar ist, Dienstleister in allen Branchen gesucht werden. Und sich mehr Leistung, mehr Freundlichkeit, mehr Service doch auch bitte lohnen soll – das Trinkgeld ist eine direkte und freiwillige Geste des Gastes. Auf der anderen Seite: Wer mehr ins Sozialsystem einzahlt, bekommt im Anlassfall auch mehr heraus (bei Arbeitslosigkeit, Wochengeld oder später in der Pension).
Weshalb es ein guter Zug wäre, es den Leistungsträgern frei zu stellen. Versteuern - und damit für sich selbst vorsorgen. Oder nicht versteuern - und das Trinkgeld wie bisher gleich zur Verfügung haben. So viel Selbstverantwortung darf man zumuten. Auch wenn das ziemlich unösterreichisch wäre.
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