Geldspritze Steuerausgleich: Mehr als 1.000 Euro mit Berufsgruppenpauschale holen
Wer das Konto wieder bis ans Limit ausgereizt hat, schielt möglicherweise auf den 28. Februar. Denn bis dahin hat der Arbeitgeber Zeit, die Jahreslohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr für alle Arbeitnehmer an das Finanzamt zu übermitteln. Bedeutet: Ab spätestens 1. März (bald!) können Arbeitnehmer durch die Arbeitnehmerveranlagung (kurz Steuerausgleich) zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückfordern – und sich so ein Plus ins Börserl holen.
Wichtiges Detail: Das Plus kann in ausgewählten Berufsgruppen größer ausfallen, als erwartet – durch Beantragen der Berufsgruppenpauschale. Statt beruflich bedingte Ausgaben einzeln als Werbungskosten abzusetzen, könne man in manchen Jobs einen gedeckelten Pauschbetrag anführen. Aber nicht allen, die Anspruch darauf haben, ist das bewusst. Dabei könnte eine Rückzahlung von bis zu 20 Prozent der Bruttobezüge rausspringen.
Bei vielen Berufsgruppen geht der Gesetzgeber davon aus, dass Dienstnehmer keine finanziellen Aufwendungen haben, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Die Annahme ist also, dass vom Arbeitgeber alles zur Verfügung gestellt wird. Kommt es dennoch zu privaten Ausgaben für den Job, können diese als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hier sollten Belege zum Nachweis vorhanden sein.
Bei manchen ausgewählten Berufsgruppen zeigt die Erfahrung, dass regelmäßig beruflich bedingte Ausgaben anfallen, die der Arbeitende selbst trägt. Um die Verwaltung zu vereinfachen, werden diesen Gruppen unterschiedliche Pauschbeträge zugesprochen, die keinen Nachweis mittels Rechnung erfordern. Das ist die sogenannte Berufsgruppenpauschale.
15 Berufsgruppen: Vom Förster über den Hausbesorger bis zum Musiker
Insgesamt 15 Berufsgruppen haben die Möglichkeit, ihre Werbungskosten mittels Pauschbetrag abzusetzen. Die komplette Liste gibt es beim Bundesministerium für Finanzen (und in der Grafik unten). Mit dabei sind: (1) Artisten, (2) Bühnenangehörige, (3) Filmschauspieler, (4) Fernsehschaffende, (5) Journalisten, (6) Musiker, (7) Forstarbeiter ohne Motorsäge, (8) Forstarbeiter mit Motorsäge, (9) Förster im Revierdienst (10) Berufsjäger im Revierdienst, (11) Hausbesorger, (12) Heimarbeiter, (13) Vertreter, (14) Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde oder Ortsvertretung und (15) Expatriates (auch Expats genannt).
Wer die Pauschale beantragen will, muss überwiegend in der Berufsgruppe tätig sein. Polemisch gesprochen: Beamte, die in ihrer Freizeit ab und zu einen Baum umsägen, können keine Berufsgruppenpauschale für Förster geltend machen. Deshalb muss der Antragsteller bei der Steuererklärung eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen können, in der u. a. die ausgeübte Tätigkeit angeführt wird. Bei Fernsehschaffenden etwa könnte die Anzahl der Auftritte in der Arbeitgeber-Bestätigung enthalten sein.
Je nach Berufsgruppe variiert die Höhe der Bemessungsgrundlage – das sind Bruttobezüge abzüglich der steuerfreien Bezüge und der mit festen Sätzen versteuerten sonstigen Bezüge. Am häufigsten liegt der Pauschbetrag für die ausgewählten Berufsgruppen zwischen fünf und zehn Prozent der Bemessungsgrundlage.
Den höchsten Wert (20 Prozent) bekommen Expats – also Fachkräfte, die für einen begrenzten Zeitraum vom eigenen Unternehmen ins Ausland entsandt werden, um dort zu leben und zu arbeiten. Sie können jährlich bis zu 10.000 Euro brutto geltend machen. Jene Berufsgruppe, die die Pauschale am häufigsten nutzt, wäre laut Nina Putz, Steuerberaterin bei der TPA, aber eine andere: die Vertreterbranche.
Ein Rechenbeispiel: Das bringt die Berufsgruppenpauschale netto
Versicherungsvertreter dürfen z. B. mittels Pauschale bis zu 2.190 Euro brutto jährlich geltend machen – bedeutet, dass je nach Einkommenssteuertarif über 1.000 Euro netto zusätzlich ins Börserl wandern könnten. Aber Achtung: Wer die Pauschale in Anspruch nimmt, kann keine weiteren Werbungskosten für die jeweilige Berufsgruppe absetzen. Was das bedeutet?
Ein Filmschauspieler kann mittels Pauschbetrag höchstens 2.628 Euro jährlich absetzen – liegen die Werbungskosten, die für den Beruf investiert wurden (etwa durch Workshops, Equipment, Kleidung, Fortbildungen) über dem pauschalen Betrag, empfiehlt Putz, Werbungskosten einzeln anzuführen. „Man muss es sich schon immer wieder durchrechnen, was die tatsächlichen Kosten sind und wie man mit der Pauschale fährt“, sagt sie.
Fünf Jahre rückwirkend beantragen
Beanspruchen lässt sich die Pauschale bis zu fünf Jahre rückwirkend. Die Arbeitnehmerveranlagung 2021 kann also bis 31. Dezember 2026 gestellt werden. Aber: Wurde eine Arbeitnehmerveranlagung vom Steuerpflichtigen bereits abgegeben, lässt sich diese nur in Ausnahmefällen und mit viel bürokratischem Aufwand (Stichwort Bescheidbeschwerde) ändern, erklärt Nina Putz: „Daher empfehle ich, die eingereichten Werbungskosten und sonstigen Erklärungen gut zu prüfen.“
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