Rechtstipp: Was Sie beim Krankenstand beachten müssen

Rechtstipp: Was Sie beim Krankenstand beachten müssen
Wer krank ist, bleibt daheim. Wann und wie Sie dem Chef Bescheid sagen müssen und was es rechtlich noch zu beachten gilt.

12,5 Tage ist der durchschnittliche Beschäftigte in Österreich laut Fehlzeitenreport des Wifo pro Jahr im Krankenstand. Eine Umfrage der Uni Linz hat wiederum ergeben, dass etwa jeder zweite Arbeitnehmer auch krank zur Arbeit geht. Rund 13 Prozent ignorieren dabei sogar eine ärztliche Krankschreibung.

Gesetzlich müssen Arbeitnehmer, die aus Krankheitsgründen der Arbeit fernbleiben, ihren Krankenstand unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Wer etwa morgens mit Grippe aufwacht, sollte daher gleich den Chef anrufen oder ein eMail schreiben. Der Dienstgeber hat das Recht, ab dem ersten Krankheitstag eine Bestätigung eines Arztes oder der Gebietskrankenkasse zu verlangen.

Achtung: Kranke Arbeitnehmer, die ihrer Melde- und Nachweispflicht nicht nachkommen, verlieren für die Dauer der Säumnis ihren Anspruch auf Entgelt. Ursache oder Details zur Krankheit müssen dem Arbeitgeber jedoch nicht mitgeteilt werden. Für den Chef müssen kranke Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall erreichbar sein.

Zwölf Prozent der Beschäftigten arbeiten laut Studie manchmal krank von zu Hause aus. Die sogenannte Telearbeit ist in Österreich gesetzlich nicht geregelt, sondern basiert auf Einzelvereinbarung oder KV-Regelungen. Achten Sie darauf, dass der Umfang Ihrer Telearbeit klar definiert ist – am besten schriftlich. Selbstverständlich haben auch daheim arbeitende Arbeitnehmer Anspruch auf Krankenstand.

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