Rechtstipp: Muss ich die Facebook-Anfrage meines Chefs annehmen?

Rechtstipp: Muss ich die Facebook-Anfrage meines Chefs annehmen?
Rechtsanwältin Andrea Potz, Expertin am JOB Telefon, hat die Antwort

Frage am JOB Telefon: Facebook nutze ich nur für mein Privatleben. Wie gehe ich damit um, wenn mein mir eine Chef Freundschaftsanfrage bei Facebook schickt? Kann ich eine Kündigung riskieren?

Andrea Potz: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Facebook-Anfragen ihrer Vorgesetzten auf ihrem privaten Facebook-Account anzunehmen. Vorgesetzte können auch keine Weisung erteilen, dass ihre Freundschaftsanfrage angenommen werden muss. Das Weisungsrecht bezieht sich nämlich grundsätzlich nur auf das arbeitsbezogene Verhalten und nicht auf die Privatsphäre bzw. die Freizeit der Arbeitnehmer. Sollte das Arbeitsverhältnis deshalb gekündigt werden, wäre die Kündigung vorerst wirksam. Eine Kündigung nur wegen der Ablehnung einer Freundschaftsanfrage, kann aber bei Gericht bekämpft werden.

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