Rechtstipp: Gibt es Gehalt, wenn die Firma pleite geht?

Rechtstipp: Gibt es Gehalt, wenn die Firma pleite geht?
Beim Job Telefon beantworten Experten Ihre Fragen zu Arbeit und Bewerbung. Zuletzt war Anwältin Verena Kreiner am Hörer.

Alle zwei Wochen kommen Experten im Arbeitsrecht zu uns in die Redaktion. Immer Dienstags, zwischen 10 und 11 Uhr nehmen sie Anrufe unserer Leser entgegen und beantworten kostenlos und anonym Ihre Fragen. Kontakt unter 01/ 5265760.

Frage beim Job Telefon: Die Firma meines Chefs geht pleite, was heißt das jetzt für mich? Wird dadurch das Arbeitsverhältnis automatisch gekündigt und wer zahlt dann meinen Lohn und die Sonderzahlungen (13. und  14. Gehalt) noch aus?

Verena Kreiner: Das Dienstverhältnis endet durch die Eröffnung der Insolvenz nicht automatisch. Oftmals treten die Dienstnehmer wegen Vorenthalt des Entgelts bereits vor der Insolvenz berechtigt aus. Je nachdem, ob der Betrieb fortgeführt wird, kann das Arbeitsverhältnis auch nach der Insolvenz durch Austritt enden oder vom Insolvenzverwalter beendet werden.

In dieser Situation rate ich Ihnen jedenfalls, Ihre offenen Forderungen mit Hilfe einer Rechtsvertretung rechtzeitig geltend zu machen bzw. auszutreten, da ansonsten die Sicherung durch den Insolvenzentgeltfonds gefährdet ist. Offene Löhne und Sonderzahlungen (13. und 14.) aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung sowie Beendigungsansprüche sind Insolvenzforderungen, die in aller Regel (innerhalb eines gesicherten Zeitraumes) vom Insolvenzentgeltfonds bezahlt werden.

 

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