„Kann mir mein Arbeitgeber ein Tattoo verbieten?“

„Kann mir mein Arbeitgeber ein Tattoo verbieten?“
Unser kostenloses JOB Telefon: Diesmal war Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Alexandra Knell am Hörer.

In der vergangenen Woche wurden unter anderem Leserfragen zu Tattoos, Nebenjobs, Urlaubsansprüchen und zur Erreichbarkeit im Job beantwortet.

Vereinbarungen

Ich habe mit meinem ehemaligen Chef gewisse Regelungen vereinbart – teilweise nur in mündlicher Form und unter vier Augen. Nun gibt es einen neuen Chef. Gelten die alten Vereinbarungen trotz neuer Führungskraft?

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist an keine Formvorschrift gebunden. Dies bedeutet, dass der Arbeitsvertrag sowohl schriftlich als auch mündlich zustande kommen kann. Auch Zusatzvereinbarungen, die den Arbeitsvertrag ergänzen, können mündlich vereinbart werden. Alle Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem alten Chef getroffen haben, binden daher grundsätzlich auch den neuen Chef.

Körperschmuck

Ich arbeite in einer guten Position und bin für Kundengespräche und -akquise viel unterwegs. Ich wollte aber schon immer ein Tattoo am Unterarm haben. Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Kann er mir ein Tattoo untersagen?

„Kann mir mein Arbeitgeber ein Tattoo verbieten?“

„ In einem Betrieb, in dem ein gewisser Standard der Bekleidung zur Erzielung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist, kann ein Weisungsrecht des Arbeitgebers bestehen, ein Tattoo zu überdecken.“

von Rechtsanwältin Alexandra Knell

Der Arbeitgeber ist berechtigt, vom Arbeitnehmer eine branchenübliche Bekleidung zu fordern. Pauschal kann nicht beantwortet werden, ob hinsichtlich der Bekleidung ein Weisungsrecht des Arbeitgebers besteht oder nicht – es kommt hier auf Ihre konkrete Position und die Art des Betriebes an.

In einem Betrieb, in dem ein gewisser Standard der Bekleidung zur Erzielung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist, kann jedenfalls ein Weisungsrecht des Arbeitgebers bestehen, ein Tattoo zu überdecken, wenn der Arbeitnehmer das Erscheinungsbild des Betriebes prägt und beispielsweise im Kundenbereich tätig ist.

Nebenjob

Ich bin 20 Stunden in einem Betrieb angestellt, möchte jedoch als freier Dienstnehmer auch in einem anderen Unternehmen arbeiten. Brauche ich dafür die Erlaubnis beider Arbeitgeber – oder überhaupt eine Erlaubnis?

Grundsätzlich besteht für den Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit kein generelles Nebenbeschäftigungsverbot. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers andere entgeltliche und unentgeltliche Tätigkeiten ausüben kann. Konkurrenzierende Tätigkeiten sind dem Arbeitnehmer aber ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht erlaubt.

"In der Praxis enthalten nämlich viele Dienstverträge Meldepflichten einer Nebenbeschäftigung. Ich empfehle daher vor Aufnahme einer weiteren Tätigkeit jedenfalls auch, den Dienstvertrag zu prüfen."

von Rechtsanwältin Alexandra Knell

Kaufmännische Angestellte dürfen darüber hinaus weder ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch im Geschäftszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte machen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob der Dienstvertrag Regelungen bezüglich einer Nebenbeschäftigung enthält.

In der Praxis enthalten nämlich viele Dienstverträge Meldepflichten einer Nebenbeschäftigung. Ich empfehle daher vor Aufnahme einer weiteren Tätigkeit jedenfalls auch, den Dienstvertrag zu prüfen.

Erreichbarkeit

„Kann mir mein Arbeitgeber ein Tattoo verbieten?“

Muss ich meiner Vorgesetzten meine private Handynummer verraten, damit sie mich im Notfall erreichen kann?

Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung zur ständigen Erreichbarkeit seitens des Arbeitnehmers. Um einen schweren wirtschaftlichen Schaden für den Arbeitgeber abzuwenden, kann es aber durchaus notwendig sein, beispielsweise auch während eines Krankenstandes für die Bekanntgabe unbedingt erforderlicher Informationen telefonisch erreichbar zu sein.

Dies erfordert die Bekanntgabe eines Kontaktmittels, um die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Ob hier die Bekanntgabe einer eMail-Adresse ausreicht oder ob die Bekanntgabe der privaten Handynummer vom Arbeitgeber verlangt werden kann, wurde von der Judikatur noch nicht abschließend geklärt.

Urlaubsanspruch

„Kann mir mein Arbeitgeber ein Tattoo verbieten?“

Der Arbeitnehmer hat unabhängig von der Beschäftigungsform Anspruch auf Urlaub

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Wann und in welchem Ausmaß habe ich Anspruch auf Urlaub?

Der Arbeitnehmer hat unabhängig von der Beschäftigungsform – befristet oder unbefristetes Arbeitsverhältnis – für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen oder 25 Arbeitstagen (ohne Samstag), bei einer Dienstzeit von 25 Jahren von 36 Werktagen.

Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, heißt zwei Tage pro Monat, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres.

Beim kostenlosen JOB Telefon beantworten Experten Ihre Fragen zu Arbeit und Bewerbung. Der nächste Termin ist am 19. März 2019 von 10 bis 11 Uhr, mit Rechtsanwältin Andrea Potz.

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