Ghosting im Job: Einfach nicht mehr antworten

Ghosting im Job: Einfach nicht mehr antworten
"Job-Ghosting" ist, wenn man ohne Vorwarnung jeden Kontakt zum potenziellen Arbeitgeber abbricht. Was Sie beachten sollten.

Man entdeckt eine Jobausschreibung, verfasst mit viel Liebe ein Motivationsschreiben, sucht in mühevoller Arbeit alle nötigen Dokumente zusammen, schickt sie ab und es passiert ... gar nichts. Die Antwort bleibt aus. Was im amourösem Kontext als „Ghosting“ bekannt ist (heißt: ohne Vorwarnung plötzlich jeden Kontakt zum Flirtpartner abbrechen), passiert immer öfter auch im Bewerbungsprozess.

Dabei sind es längst nicht mehr nur potenzielle Arbeitgeber, die Kandidaten, an denen sie kein Interesse haben, „ghosten“. Auch unter Bewerbern, die ihrerseits plötzlich doch nicht mehr am Job interessiert sind, greift das Phänomen um sich, wie Personaler berichten.

Höflich ist dieses Verhalten auf keiner Seite. Sollten Sie als Bewerber dennoch in Erwägung ziehen, zu ghosten, sollten Sie Folgendes beachten: Der Arbeitsmarkt in Österreich ist deutlich kleiner als jener in den USA, wo das Phänomen des Job-Ghostings herkommt.

Groß oder klein

Speziell, wenn auch noch die Branche, in der Sie arbeiten, klein ist, kann eine Abfuhr ohne Absage bei weiteren Bewerbungen zum Hindernis werden. Entscheidend ist auch der Zeitpunkt: Wer im mehrstufigen Bewerbungsprozess des Großkonzerns bloß den nächsten Onlinetest auslässt, wird kaum für Furore sorgen.

Wer hingegen das Vorstellungsgespräch mit dem Chef im KMU sausen lässt, bleibt langfristig in schlechter Erinnerung. Noch schlimmer sind die Konsequenzen, wenn Sie jemand empfohlen hat. Dann fällt Ihr Verhalten nämlich auf denjenigen zurück.

Übrigens: Wer vermeiden will, vom potenziellen Arbeitgeber ignoriert zu werden, sollte bereits im Gespräch nach den nächsten Schritten fragen. Eine Dankesnachricht hilft ebenfalls, sich positiv in Erinnerung zu rufen.

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