Firma wirbt um Mitarbeiter mit gratis Wasser
Der gratis Obstkorb in der Stellenausschreibung hat schon etwas sehr Verlockendes. Jetzt toppt eine niederösterreichische Firma das gängige Vitamin-Angebot und ergänzt es um gratis Wasser für die Mitarbeiter.
Prompt geht die Ausschreibung viral. Ob es die kostenlose Frischluft künftig auch im Angebot gibt, fragt sich ein User. Denn Wasser als Lockmittel zu verwenden, ist nicht zulässig. Immerhin ist die Bereitstellung von antialkoholischen Getränken (Trinkwasser im Speziellen) im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – Was es festlegt
Zuletzt war das ASchG in aller Munde, als es um die Diskussion „19 Grad im Büro – ja, nein“ ging. Denn auch hier schreibt das Gesetz das Einhalten eines Raumklimas vor, das wiederum in der Arbeitsstättenverordnung näher ausgeführt wird.
Weiters legt das ASchG zahlreiche weitere Aspekte rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Zum Beispiel, dass Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen sind, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Oder auch allgemeine Pflichten wie die Arbeitsplatzevaluierung, Regelungen zu Arbeitszeiten, die Gestaltung von Arbeitsstätten und Baustellen, die Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie Melde- und Aufzeichnungspflichten. Unter dem Punkt Sanitäranlagen ist das aktuell diskutierte Trinkwasser sowie das verpflichtende Vorhandensein von Waschräumen und Toiletten geregelt. Nähere Infos sind hier zu finden.
Gratis Wasser – für die Fisch'?
Das Unternehmen, dem der unbeabsichtigte Ruhm rund um das „gratis Wasser“ zunächst nicht aufgefallen ist, erklärte jetzt der Kleinen Zeitung, dass es sich um ein Missverständnis handle. Denn gemeint war nicht das gratis Leitungswasser, sondern ein Sodawasser-Spender, den die Mitarbeiter gratis verwenden dürfen.
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