Wann darf der Enkel in den Mietvertrag der Oma eintreten?
Unter welchen Bedingungen hat der Enkel ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag über eine Wohnung in einem Altbau nach dem Tod seiner Großmutter? Was ist, wenn die Großmutter ins Altersheim geht?
Ein Enkel als Verwandter in gerader Linie hat im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ein Eintrittsrecht in die Mietrechte, wenn er an der Wohnung ein dringendes Wohnbedürfnis hat und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit der Großmutter in der Wohnung gewohnt hat.
Wenn der gemeinsame Haushalt bei Ableben der Großmutter nicht bestand, weil die Großmutter dauerhaft in das Altersheim übersiedelt ist, wird das Eintrittsrecht unter Umständen strittig.
Wenn Enkel und Großmutter schon mindestens die letzten zwei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und die Großmutter beabsichtigt, ins Altersheim zu gehen, besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Hauptmietrechte davor dem Enkel schon zu Lebzeiten abtritt.
Unser Eigentumshaus ist in sehr gutem Zustand. Wir haben in den vergangenen Jahren hohe finanzielle Reserven aufgebaut. Wie kann ich herausfinden, wie der Verwalter die Rücklage anlegt? Kann man die Beiträge in die Rücklage reduzieren oder aussetzen?
Die Rücklage ist entweder auf einem für jeden Wohnungseigentümer einsehbaren Eigenkonto der Eigentümergemeinschaft oder auf einem ebenso einsehbaren Anderkonto anzulegen. Sie können bei der Hausverwaltung Einsicht in das Rücklagenkonto des Hauses verlangen.
Die Verwaltung hat für eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen Sorge zu tragen. Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich den Beschluss fassen, dass die Rücklagenbeiträge –sofern keine größeren Erhaltungsarbeiten anstehen und die Rücklage ausreichend dotiert ist – herabgesetzt oder die Einhebung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt wird.
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