Sind für Reparaturen Eigentümer-Mehrheitsbeschlüsse nötig?

Sind für Reparaturen Eigentümer-Mehrheitsbeschlüsse nötig?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Rechtsanwalt Georg Röhsner

Ich bin Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage. In unserem Haus werden gerade das Stiegenhaus und die Türen saniert. Ich und einige anderen Miteigentümer hätten gerne, dass dabei auch der Handlauf im Stiegenhaus erneuert wird, da dieser vor allem bei Vorliegen einer Gehbehinderung aktuell kaum verwendbar ist. Wir bekommen dafür aber keine Mehrheit in der Eigentümerversammlung, da die meisten Miteigentümer ihre Wohnungen auf anderen Stiegen haben. Was kann ich machen?

Wenn die Hausverwaltung nicht bereit ist, diese Investition im Rahmen der sog. „ordentlichen Verwaltung“ durchzuführen, wäre theoretisch möglich, zu versuchen, die Maßnahme gerichtlich gegen die anderen Miteigentümer durchzusetzen. Dafür müssten Sie aber sehr gute Gründe (etwa eine konkrete erhebliche Gesundheitsgefährdung oder ein bestehender massiver Schaden des bestehenden Handlaufes) geltend machen können. Ein solches Verfahren kann durchaus langwierig und kostspielig sein. Angesichts der wahrscheinlich nicht sehr hohen Kosten eines neuen Handlaufes wäre daher zu überlegen, ob diejenigen Miteigentümer, die die Erneuerung wünschen, nicht die Kosten dafür alleine übernehmen – in diesem Fall wird es wohl kaum einen nennenswerten Widerstand der übrigen Miteigentümer gegen die Maßnahme geben.

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