RECHTSTIPP: Wie stark kann ich die Miete bei Lärm mindern?

RECHTSTIPP: Wie stark kann ich die Miete  bei Lärm mindern?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Simone Maier-Hülle

In unserem Innenhof ist zwischen 6 und 8 Uhr permanenter Lärm, weil dort seit zwei Monaten ein Lager errichtet worden ist. In welchem Umfang kann ich eine Mietzinsminderung ansetzen?

Die Höhe der Mietzinsminderung hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung ab. Sie ist nach den Umständen des Einzelfalls festzulegen und obliegt damit im Streitfall dem Gericht. Nach Ihren Schilderungen könnte der Hausverwaltung einmal eine Minderung in der Größenordnung von 5 bis 10 Prozent bekannt gegeben werden. Die Minderung bezieht sich auf die gesamte Mietzinsvorschreibung und nicht nur auf die Nettomiete. Wenn Sie die Mietzinszahlungen bereits geleistet haben, ist eine Rückforderung in aller Regel nur möglich, wenn Sie unter Vorbehalt geleistet haben. Die Mietzinsminderung steht Ihnen unabhängig von einem Verschulden des Vermieters zu.

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