Rechtstipp: Wie kann ich den Hausbesorger kündigen?

Rechtstipp: Wie kann ich den Hausbesorger kündigen?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Nicole Neugebauer-Herl - Rechtsanwältin

Wir sind 27 Parteien in einem Eigentumshaus. Es gibt einen Hausbetreuer, der seine Aufgaben nicht zufriedenstellend erledigt. Die Hausverwaltung will den Vertrag mit ihm nicht kündigen. Eine Abstimmung unter den Eigentümern war ohne Erfolg. Gibt es andere Möglichkeiten für die Vertragsauflösung? Ist das ein Grund, die Hausverwaltung zu kündigen?

Solange sich keine Mehrheit im Haus findet, die mit den Hausbetreuungsleistungen unzufrieden ist und daher kein Beschluss gefasst wird, die Hausverwaltung anzuweisen, den Vertrag mit dem Hausbetreuer zu kündigen, müssen Sie sich mit dem Hausbetreuer abfinden.

Ein Minderheitsrecht auf Kündigung des Hausbetreuervertrages besteht nicht. Die Kündigung der Hausverwaltung wird daher ebenfalls ohne Erfolg sein.

Rechtstipp: Wie kann ich den Hausbesorger kündigen?

In unserem Haus gibt es im Eingangsbereich ein Schwarzes Brett, das die Hausverwaltung für offizielle Mitteilungen nutzt. Dürfen dort auch private Mitteilungen der Mieter angeschlagen werden? Wie ist das geregelt?

Gesetzliche Regeln, was auf einem Schwarzen Brett ausgehängt werden darf, gibt es nicht. Üblicherweise dient das Schwarze Brett für Informationen und Ankündigungen durch die Hausverwaltung beziehungsweise dem Anschlag von Notrufnummern. Ob das Schwarze Brett auch für private Mitteilungen der Mieter und Nutzer genützt wird, bleibt dem Hausgebrauch überlassen.

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