RECHTSTIPP: Wann muss Immobilienertragssteuer gezahlt werden?

RECHTSTIPP: Wann muss Immobilienertragssteuer gezahlt werden?
Experten beantworten Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Rechtsanwältin Sandra Cejpek.

Ich habe vor 35 Jahren ein Haus in Baden selbst gebaut und bewohne es seitdem. Vor zwei Jahren habe ich eine Hälfte meiner Frau geschenkt. Nun wollen wir das Haus verkaufen. Müssen wir Immobilien-Ertragssteuer zahlen?

Die Wohnsitzbefreiung setzt voraus, dass der Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre zumindest fünf Jahre am Kaufgegenstand seinen Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) begründet hatte. Dafür zählen auch Zeiten dazu, in denen allenfalls schon vor Erwerb (Schenkung) der Hauptwohnsitz bestanden hat.

Immobilienertragsteuer fällt auch dann nicht an, wenn man das Gebäude selbst errichtet hat, wobei hier ein Befreiungstatbestand zur Immobilienertragsteuer nur hinsichtlich des Gebäudes, nicht jedoch des Grundes eintritt. Hier empfiehlt es sich, zum Abverkauf jedenfalls einen Steuerberater beizuziehen, der den Sachverhalt beurteilt und gegebenenfalls gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt die diversen Befreiungstatbestände argumentiert.

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