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RECHTSTIPP: Muss ich dulden, dass der Flieder des Nachbarn in meinen Garten hängt?

Rechtsexperten beantworten Leserfragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal: Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle.

von Julia Beirer

06/25/2019, 05:00 AM

Der Fliederstrauch unserer Nachbarn hängt mittlerweile auch in unserem Garten. Ist das rechtens?

Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle: Ein pflanzlicher Überhang des Nachbarn durch Wurzeln und Äste muss nicht geduldet werden, es besteht aber kein Anspruch auf Beseitigung durch den Nachbarn. Sie dürfen den überhängenden Flieder selbst  zurückschneiden und müssen das Schnittgut auf eigene Kosten entsorgen. Dabei darf es zu keiner Beschädigung der Pflanzen kommen.

Kosten

Soweit keine fachgerechte Entfernung des Überhangs geboten ist, empfiehlt sich die Beziehung eines Fachunternehmers. Auch diese Kosten sind von Ihnen zu übernehmen. Ihr Nachbar müsste sich nur dann an der Hälfte der aufgelaufenen Kosten der Entsorgung beteiligen, wenn vom Überhang eine Gefahr ausgeht oder eine Beschädigung droht, was bei herüberragenden Fliederbüschen üblicherweise nicht der Fall sein dürfte.

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