RECHTSTIPP: Ist ein Mehrheitsbeschluss für neue Leitungen nötig?

RECHTSTIPP: Ist ein Mehrheitsbeschluss für neue Leitungen nötig?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Simone Maier-Hülle

Ich besitze eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Einige Wohnungseigentümer wollen elektrische Leitungen in den Garagen für ihre E-Autos verstärken. Ist dafür ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft nötig?

§ 16 WEG regelt die Voraussetzungen, unter denen ein einzelner Wohnungseigentümer zu Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt bzw. unter Inanspruchnahme von allgemeinen Teilen berechtigt ist. Dies ist auch der Fall, wenn die Herstellung von Stromanschlüssen und die Verstärkung von Leitungen in der Garage beabsichtigt ist, weil dafür allgemeine Teile des Hauses beansprucht werden.

Wenn Sie mit dieser geplanten Maßnahme eines (oder mehrerer Eigentümer) nicht einverstanden sind, müssen Sie dieser Maßnahme nicht zustimmen. Der betreffende Eigentümer müsste Ihre Zustimmung zu der von ihm geplanten Maßnahme dann im Gerichtsweg ersetzen. Er hat im Gerichtsverfahren konkret nachzuweisen, dass die geplante Maßnahme verkehrsüblich ist und einem wichtigen Interesse dient. Überdies darf die Änderung nur genehmigt werden, wenn auch keine schutzwürdigen Interessen anderer Eigentümer beeinträchtigt sind.

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