Rechtstipp: Darf ein Eigentümer den Gemeinschaftsgarten alleine nutzen?

Rechtstipp: Darf ein Eigentümer den Gemeinschaftsgarten alleine nutzen?
Experten beantworten Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Rechtsanwalt Thomas Sochor.

Frage: Ich bin Wohnungseigentümerin in einem Haus mit Garten, der bis vor kurzem noch für alle Eigentümer offen stand. Nun hat einer der Eigentümer – ohne Rücksprache und Einverständnis der anderen Eigentümer – den Garten abgesperrt, eine Terrasse gebaut und benutzt ihn für sich alleine. Ich habe das der Verwaltung gemeldet, aber sie reagiert nicht. Was kann ich nun tun?

Rechtsanwalt Thomas Sochor: In Ihrem Fall hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig einen allgemeinen Teil der Liegenschaft für sich alleine in Besitz genommen und verändert. Fordern Sie den störenden Miteigentümer auf, die Terrasse rückzubauen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und den Garten wieder zugänglich zu machen.

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