Muss ich Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung dulden?

Muss ich Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung dulden?
Experten beantworten Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Udo Weinberger – Hausverwalter. Nächster Termin: 28. Mai 2018

Ich wohne im Gemeindebau, meine Nachbarn unterhalb sind starke Raucher. Der Gestank zieht durchs Fenster in meine Wohnung und ich kann nicht mehr lüften. Was sagt das Gesetz? Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?
Udo Weinberger: Wenn das Rauchen der Mieter unter Ihnen derart stark ist, dass ein Lüften Ihrer Wohnung nicht mehr möglich ist, so stellt dies eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit Ihrer Wohnung dar. Der Vermieter ist nicht nur verpflichtet, die Wohnung Ihnen zum Gebrauch zu überlassen sondern hat auch dafür zu sorgen, dass eine Benutzung dieser nicht beeinträchtigt wird. Bei Beeinträchtigung durch Rauch aus anderen Wohnungen kommt es dabei sicher auf den jeweils konkreten Einzelfall an, wenn die Beeinträchtigung aber derartig hoch ist, wie von ihnen geschildert, werden Sie gerichtlich den Vermieter auffordern können, auch rechtliche Maßnahmen zu setzen, die eine Beeinträchtigung Ihrer Wohnqualität abstellt.

Eine Eigentümerin hat im Zuge der Übersiedlung das Tor zum Vorgarten entfernt und verschwinden lassen. Seitdem steht die Einfahrt offen. Muss sie für Ersatz sorgen?
Das Gartentor ist ein allgemeiner Teil der Liegenschaft. Eine Entfernung durch einen Wohnungseigentümer stellt daher schon grundsätzlich einen unzulässigen Eingriff dar. Wenn das Tor im Zuge der Entfernung abhandengekommen ist, muss es durch den eingreifenden Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft ersetzt werden.

Muss ich Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung dulden?

Udo Weinberger, Hausverwalter

Ich habe meine Eigentumswohnung (BJ 1980) befristet vermietet.Die Mieterin möchte nun, dass ich das Bad saniere und eine Dusche einbaue obwohl es funktionstüchtig ist. Wer trägt die Kosten? Darf ich mehr Miete verlangen?
Wenn sich das Bad in einem brauchbaren Zustand befindet und darüber hinaus auch nichts anderes vereinbart ist, wären Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, Umbaumaßnahmen zu tätigen. Die Mieterin hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Badewanne in eine Dusche umgebaut wird. Wenn sie allerdings freiwillig eine Modernisierung des Bades bzw. einen gewünschten Umbau tätigen und damit der Mieterin entgegenkommen wollen, besteht die Möglichkeit, im Vorfeld mit ihr eine Kostenbeteiligung im Wege einer Mietzinsanhebung zu vereinbaren. Diese Vereinbarung sollte jedenfalls vor Baubeginn getroffen werden. Ein einseitiges Anheben der Miethöhe ist nämlich nicht erlaubt.

Ein Eigentümer unseres Wohnhauses hat im Aufzug ein Schloss einbauen lassen, sodass das Dachgeschoß nur noch mit einem Schlüssel erreichbar ist. Ist das rechtens?
Die Aufzugsanlage Ihres Wohnhauses ist ein allgemeiner Teil der Liegenschaft, welcher von sämtlichen Miteigentümern gleichermaßen benützt werden darf. Sofern Sie in der Gemeinschaft nicht beschlossen haben, dass etwa die Anfahrt von gewissen Stockwerken nur mittels Schlüssels erfolgen soll, ist der Einbau des Schlosses durch einen Wohnungseigentümer ein Eingriff, der die übrigen Miteigentümer von der Nutzung der Aufzugsanlage unrechtmäßig ausschließt. Darüber hinaus wird der Einbau des Schlosses auch nicht ohne Eingriff in die Aufzugsanlage und deren Technik erfolgt sein.

Ich bin Mieterin einer Altbauwohnung. Im Keller unseres Zinshauses gibt es zwar einen Kinderwagenabstellraum, allerdings ist er feucht und schimmelt. Kann ich den Wagen im Stiegenhaus abstellen?
Ist Ihnen im Mietvertrag die Nutzung eines Abstellraumes für Kinderwägen zugesagt und ist dieser nicht verwendbar, so sollten sie den Vermieter auffordern, entweder den Raum zu sanieren oder Ihnen eine andere Einstellmöglichkeit für Ihren Kinderwagen zu gewähren. Selbständiges Abstellen von Kinderwägen im Stiegenhaus würde ich nicht empfehlen, da dies die Fluchtwegbreiten verengen kann und darüber hinaus der Kinderwagen auch ungeschützt auf allgemeinen Teilen steht. Ich empfehle in Ihrem Fall mit dem Vermieter in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

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