Muss ich den abgebrochenen Ast in Nachbars Garten wegräumen?

Ein großer Baum mit grünen Blättern und vielen Ästen erstreckt sich in den Himmel.
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Rechtsanwalt Peter Hauswirth

Von dem auf unserem Grundstück stehenden Baum ist durch einen Sturm ein großer Ast abgebrochen und auf das Grundstück der Nachbarn gefallen.Der Ast ragt normalerweise nicht auf das Grundstück des Nachbarn. Müssen wir ihn wegräumen oder der Nachbar selbst?

Grundsätzlich hat Ihr Nachbar, wenn sogenannte grobkörperliche Immissionen, wozu etwas Steinschlag oder Baumstämme zählen, auf sein Grundstück einwirken, neben allfälligen sonstigen Ansprüchen auch Beseitigungsanspruch. Allerdings gilt dies nicht bei Immissionen infolge von Naturkatastrophen. Ob der letzte Sturm als Naturkatastrophe anzusehen ist, können wir nicht einschätzen. Zu beachten ist allerdings auch noch, dass der Halter eines Baumes haftbar gemacht werden kann, wenn der Baum erkennbar krank war und Vorkehrungen unterlassen wurden.

Ich bin Mieterin einer Eigentumswohnung. Vor einigen Monaten hat mir mein Vermieter ungefähr das doppelte des Betrages vorgeschrieben, den ich üblicherweise bezahle. Begründet hat er dies damit, weil er selbst eine Sonderzahlung in die Rücklage leisten musste. Muss ich das zahlen?

Um die Frage abschließend beantworten zu können müsste eingangs geklärt werden, ob das Mietrechtsgesetz zur Anwendung gelangt und, ob im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Sie derartige Zahlungen zu leisten haben. Wenn vertraglich dazu nichts vereinbart ist, müssen Sie diese erhöhte Vorschreibung nicht zahlen. Die Beiträge zur Rücklage dienen nämlich für die Finanzierung von Erhaltungsarbeiten am Gebäude. Es sind dies keine Betriebskosten. Die Kosten der Erhaltung des Gebäudes hat aber jedenfalls, mangels (wirksamer) abweichender Vereinbarung, der Vermieter zu tragen.

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