Mindestbefristung bei der Vermietung eines Einfamilienhauses?

Mindestbefristung bei der Vermietung eines Einfamilienhauses?
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung beantwortete Leserfragen am KURIER-Telefon.

Ich bin frisch geschieden und wohnungslos. Ich will  zu meiner Mutter ziehen und mich in ihrer Mietwohnung  hauptmelden. Laut Hausverwaltung ist es nur möglich, dass ich dort meinen Zweitwohnsitz habe. Ist das rechtens? Und: Kann ich, wenn meine Mutter stirbt, in ihre Mietrechte eintreten? Wird dann der Mietzins angehoben?

 

Eure Fragen: Darf mir die Hausverwaltung die Anmeldung des Hauptwohnsitzes verweigern?

Der Meldezettel muss von demjenigen unterschrieben werden, der Ihnen tatsächlich Unterkunft gewährt. Ihre Mutter kann Ihnen daher Ihren Meldezettel unterschreiben und Sie können sich auch in der Wohnung hauptmelden. Da es sich um eine Altbauwohnung handelt, ist der § 14 Mietrechtsgesetz anwendbar. Dieser regelt das Mietrecht im Todesfall. Im Fall des Todes des Hauptmieters sind folgende Personen eintrittsberechtigt: der Ehegatte, der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie und die Geschwister des bisherigen Hauptmieters. Voraussetzung für den Eintritt ist ein dringendes Wohnbedürfnis sowie ein gemeinsamer Haushalt zum Todeszeitpunkt des Hauptmieters. Sofern ein niedrigerer Hauptmietzins als derzeit  3,60 Euro pro  bezahlt wird, darf der Vermieter den Hauptmietzins auf maximal diesen Betrag anheben.

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