Mietvertrag: Die 10 wichtigsten Tipps

© DragonImages /Fotolia1) Der mündliche Mietvertrag: Der Abschluss eines Mietvertrages ist an keine Form gebunden. Wenn sich die Parteien über den Mietgegenstand und den Mietzins einig sind, genügt auch eine mündliche Vereinbarung. Da man sich aber auf die Handschlagqualität des Vertragspartners nicht immer verlassen kann, ist es sinnvoll, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Kommt es irgendwann zu Streitigkeiten, erleichtert ein solches Dokument die Beweisbarkeit.
Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten über die Grundlagen der Vertragsgestaltung Bescheid wissen.
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